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Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen

Allgemeinverfügung – Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: 
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen 

In der oben genannten Angelegenheit ergeht folgende behördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maßnahmen:

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 13.09.2024 (pdf-Dokument, Stand 25.11.2024)

Bad Dürkheim, den 25.11.2024

Allgemeinverfügung vom 13.09.2024 (pdf-Dokument)

Allgemeinverfügung vom 16.08.2024 (pdf-Dokument)

Bad Dürkheim, den 13.09.2024

Hinweis:

  • Jagdausübungsberechtigte, die selbst eine Wildkammer haben, können diese mittels formloser E-Mail (ASP@kreis-bad-duerkheim.de) unter Angabe des Standortes und unter Zusendung einiger (aussagekräftiger) Bilder von der Wildkammer registrieren lassen.
    Die Anforderungen an eine Wildkammer finden Sie hier. 
  • Die Kadaversammelstelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wurde beim Wertstoffhof in Grünstadt (Obersülzer Str. 44, 67269 Grünstadt) eingerichtet. Dort können durch die Jagdausübungsberechtigten (nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an ASP@kreis-bad-duerkheim.de) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 16:30 Uhr die Aufbrüche der in der Sperrzone I (Pufferzone) gesund erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in der Sperrzone I  tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine entsorgt werden.