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Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen
Allgemeinverfügung – Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest:
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen
In der oben genannten Angelegenheit ergeht folgende behördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maßnahmen:
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 13.09.2024 (pdf-Dokument, Stand 25.11.2024)
Bad Dürkheim, den 25.11.2024
Allgemeinverfügung vom 13.09.2024 (pdf-Dokument)
Allgemeinverfügung vom 16.08.2024 (pdf-Dokument)
Bad Dürkheim, den 13.09.2024
Hinweis:
- Jagdausübungsberechtigte, die selbst eine Wildkammer haben, können diese mittels formloser E-Mail (ASP@kreis-bad-duerkheim.de) unter Angabe des Standortes und unter Zusendung einiger (aussagekräftiger) Bilder von der Wildkammer registrieren lassen.
Die Anforderungen an eine Wildkammer finden Sie hier. - Die Kadaversammelstelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wurde beim Wertstoffhof in Grünstadt (Obersülzer Str. 44, 67269 Grünstadt) eingerichtet. Dort können durch die Jagdausübungsberechtigten (nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an ASP@kreis-bad-duerkheim.de) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 16:30 Uhr die Aufbrüche der in der Sperrzone I (Pufferzone) gesund erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in der Sperrzone I tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine entsorgt werden.