Setzkasten für Buchstaben

Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Allgemeinverfügung – Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen: 
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I

In der oben genannten Angelegenheit ergeht folgende behördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maßnahmen in der Sperrzone 1 (= Pufferzone):

Allgemeinverfügung vom 20.08.2024 (pdf-Dokument)

Karte der ausgewiesenen Pufferzone

Bad Dürkheim, den 20.08.2024


Hinweis:

  • Jagdausübungsberechtigte, die selbst eine Wildkammer haben, können diese mittels formloser E-Mail (asp@kreis-bad-duerkheim.de) unter Angabe des Standortes und unter Zusendung einiger (aussagekräftiger) Bilder von der Wildkammer registrieren lassen.
  • Die Kadaversammelstelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wurde beim Wertstoffhof in Grünstadt (Obersülzer Str. 44, 67269 Grünstadt) eingerichtet. Dort können durch die Jagdausübungsberechtigten (nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr die Aufbrüche der in der Sperrzone I (Pufferzone) gesund erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in der Sperrzone I  tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine entsorgt werden.