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Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
Allgemeinverfügung – Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen:
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I
In der oben genannten Angelegenheit ergeht folgende behördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maßnahmen in der Sperrzone 1 (= Pufferzone):
Allgemeinverfügung vom 25.11.2024 (pdf-Dokument)
Karte der Sperrzone I (jpg-Datei)
Bad Dürkheim, den 25.11.2024
Allgemeinverfügung vom 13.09.2024 (pdf-Dokument)
Allgemeinverfügung vom 20.08.2024 (pdf-Dokument)
Bad Dürkheim, den 13.09.2024
Hinweis:
- Jagdausübungsberechtigte, die selbst eine Wildkammer haben, können diese mittels formloser E-Mail (asp@kreis-bad-duerkheim.de) unter Angabe des Standortes und unter Zusendung einiger (aussagekräftiger) Bilder von der Wildkammer registrieren lassen.
Die Anforderungen an eine Wildkammer finden Sie hier.
- Die Kadaversammelstelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wurde beim Wertstoffhof in Grünstadt (Obersülzer Str. 44, 67269 Grünstadt) eingerichtet. Dort können durch die Jagdausübungsberechtigten (nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 16:30 Uhr die Aufbrüche der in der Sperrzone I (Pufferzone) gesund erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in der Sperrzone I tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine entsorgt werden.