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Veterinäramt
Abschussprämie für Wildschweine
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Für andere Tierarten und den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Dennoch zeichnet sie sich durch eine hohe Sterblichkeit bei Schweinen, schwere sozioökonomische Konsequenzen, sowie durch eine unvorhersehbare Verbreitung aus. „Insbesondere in Osteuropa ist die ASP bereits verbreitet und es ist zu befürchten, dass sie auch nach Deutschland und in den Landkreis Bad Dürkheim kommt“, erklärt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
Eine Vorbeugungsmaßnahme, damit sich die Seuche weniger schnell ausbreiten kann, sollte sie in den Landkreis kommen, ist bereits jetzt die verstärkte Jagd nach Wildschweinen. Als Anreiz hat der Kreisausschuss eine Abschussprämie beschlossen.
Die Auszahlung der Prämie wird an die Anzahl der im laufenden Jagdjahr im Landkreis Bad Dürkheim erlegten Wildschweine gekoppelt. Für jedes Revier im Landkreis wird der Durchschnitt der dort in den letzten drei Jagdjahren (1. April bis 31. März) erlegten Wildschweine als Mindestabschuss individuell zugrunde gelegt. Erst wenn dieser Mindestabschuss im betreffenden Revier überschritten wird, erfolgt eine Prämienausschüttung. Die Prämie von 80 Euro pro Wildschwein wird nur für Tiere, die über dem Mindestabschuss hinaus erlegt werden, ausgezahlt.
Voraussetzung ist die Abgabe der zugehörigen Trichinenproben beim Veterinäramt Bad Dürkheim. Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beträgt 9,50 Euro und bleibt unberührt.