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Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2023
Ab Montag, 2. Januar 2023, können im Bereich des Landkreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der Weinstraße Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Das teilt der für den Bereich Landwirtschaft und Weinbau zuständige Kreisbeigeordnete Reinhold Pfuhl mit. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am Dienstag, 2. Mai.
Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen.
Folgende Maßnahmen können im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße beantragt werden:
- Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, Block 20 (Maßnahmen 21-25)
- Rebsortenwechsel, Block 30 (Maßnahmen 31-35)
- Bodenordnung, Block 40 (Maßnahmen 41-45)
- Handarbeitsmauersteillagen, Maßnahme 51
- Querterrassierung, Maßnahme 53
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:
- Maßnahmen 11, 21, 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 12, 22, 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 14, 24, 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 13, 23, 33 und 43: 9000 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahmen 15, 25, 35 und 45: 6000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)
Voraussetzungen für Förderung
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Website des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2023 zum Download bereit.