Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Müllgebühren
- Erste Rate ist am 01.03.2022 fällig -

Ende Januar werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Gebührenbescheide für die Müllgebühren verschickt. Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 ist am 1. März 2022 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.

Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer erteilt und unterschrieben werden.  Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat (pdf-Dokument) kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.  

(12.01.2022)