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Leistungsumstellung ukrainischer Flüchtlinge auf Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII
Wie bereits berichtet wird ein Großteil der ukrainischen Flüchtlinge ab dem 01.06.2022 einen Leistungsanspruch zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch (2. oder 12. Buch) haben. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz am Freitag den 20.05. zugestimmt.
Aufgrund des äußerst knappen Umsetzungszeitraumes, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Diese ermöglicht den bislang zuständigen Stellen (Gemeinde und Verbandsgemeindeverwaltungen) weiterhin die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Zeitgleich wird aber sichergestellt, dass den Leistungsberechtigten kein Nachteil entsteht.
„Nach ausführlicher Beratung haben sich der Landkreis Bad Dürkheim und das Jobcenter Deutsche Weinstraße dafür ausgesprochen die Leistungsumstellung für über 1.100 Geflüchtete -bis auf wenige Ausnahmen – zum 01.07.2022 umzusetzen. Alle Betroffenen erhalten weiterhin ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von ihren zuständigen Gemeindeverwaltungen im Kreis. Eventuell höhere Leistungsansprüche gehen selbstverständlich nicht verloren, sondern werden nachgezahlt.
Ziel war es Leistungslücken unbedingt zu vermeiden. Dies wäre in der Kürze der Zeit jedoch nicht machbar gewesen. Der Übergang bedarf einer engen Abstimmung zwischen den bislang zuständigen Gemeindeverwaltungen und dem zukünftig zuständigen Träger. Unter Berücksichtigung der internen Abläufe zur Zahlbarmachung von Ansprüchen, des Feiertages aber auch der Tatsache, dass noch nicht alle Leistungsberechtigten den erforderlichen Antrag gestellt haben, wäre es zwangsläufig zu Leistungslücken gekommen.“ so Kreisbeigeordneter Sven Hoffmann.