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Fahrzeugkonzept für Katastrophenschutz
Der Landkreis Bad Dürkheim hat ein neues „Konzept zum Bedarf der fahrzeugtechnischen Ausstattung für die überörtliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz“. Das bedeutet, dass die Katastrophenschützer des Landkreises Pläne zu Papier gebracht haben, wann welche Fahrzeuge nötig sind oder ersetzt werden müssen – und das bis zum Jahr 2045. Das Konzept wurde von den zuständigen Gremien beschlossen.
„Das Konzept soll über Jahre eine Verlässlichkeit für die Vorhaltung von Technik in diesem Bereich herstellen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess gewährleisten“, erklärt der für Katastrophenschutz zuständige Kreisbeigeordnete Sven Hoffmann. Das Konzept wurde vom Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises, Sascha Schwenk, und seinem Team erstellt. Es ersetzt das alte Konzept, das nur den Feuerwehrbereich abgedeckt hatte. „Es sollte für den Katastrophenschutz geöffnet werden. Wir haben für das neue Konzept eine allgemeine, umfassende Gefährdungsanaylse und auch eine Auswertung unserer Einsätze im Ahrtal gemacht. Diese Erkenntnisse sind in das nun erstellte Fahrzeugkonzept eingeflossen“, erklärt Hoffmann.
Planung in Fachbereichen des Katastrophenschutz
Hinzu kommt, dass die Planungen losgelöst von den Organisationsformen – weiße Schiene für Gesundheit, rote Schiene für Brandschutz – vorgenommen wurden. Vielmehr sei es um die Betrachtung von Fachbereichen und die Prüfung von möglichen Synergieeffekten gegangen, berichtet Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Sascha Schwenk. Die Fachbereiche sind Führung/Informations- und Kommunikationstechnik, Brandschutz/technische Hilfe (überörtlich), Gefahrstoffe, Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienste sowie ein neu einzurichtender Logistik-Pool.
Weil es im Katastrophenschutz um überörtliche Hilfen geht, wurde der Kreis in die Regionen Nord, Mitte und Süd aufgeteilt, in denen jeweils eine Stadt oder ein Großdorf sowie viel Wald und Verbandsgemeinden liegen. Eine regionale Einheit bilden Grünstadt und die VG Leiningerland, eine weitere Bad Dürkheim, VG Freinsheim und VG Wachenheim und dann noch Haßloch, VG Deidesheim und VG Lambrecht. „Wir haben überprüft, was wir in einer der Regionen brauchen und das dann auf alle drei hochgerechnet“, erklärt Schwenk. Wichtig sind in dem Bezug die gesetzlichen und sonstigen Grundlagen, die unter anderem vorgeben, in wie vielen Minuten in welcher Alarmierungsstufe Einsatzkräfte vor Ort sein müssen. Berücksichtigt werden nicht nur Waldbrand, Starkregen, Unwetter und Hochwasser, sondern auch seltener eintretende Schadensereignisse wie Stürme, Unfälle mit Gefahrstoffen oder einer großen Anzahl an betroffenen Menschen oder der länger andauernde Ausfall von Infrastruktur. Einbezogen wurden auch die Risikoklassen der Gemeinden. Aus den erhobenen Daten wurden Anforderungen abgeleitet und mit dem aktuellen Stand der vorhandenen Einsatzmittel verglichen.
Entwicklungspotenzial erkannt
Handlungsbedarf wurde beim Gefahrstoffzug und im Bereich Gesundheit der Schnelleinsatzgruppe erkannt. Entwicklungspotenzial gibt es bei den Großtanklöschfahrzeugen gerade mit Blick auf die Waldbrandgefahr, die im Landkreis laut Schwenk „ein großes und dauerhaftes Thema“ ist. Wichtig ist auch der Logistik-Pool, wodurch ein Wechsellader-Konzept umgesetzt werden soll. Mit diesen können Abrollcontainer mit unterschiedlichster Ausrüstung auf- und abgeladen werden. Pro vier Container soll es ein Wechsellader-Fahrzeug geben. Hinzu kommt ein Teleskoplader, der zirka 1,5 Tonnen Gewicht heben können soll. Er ist unter anderem für den Transport von Notstromaggregaten, aber auch für die Bergung von havarierten Fässern oder Paletten einsetzbar.
Bis zum Jahr 2045 ist festgehalten, wann welche Fahrzeuge beschafft werden sollen. Bis zum Jahr 2033 wurde auch finanztechnisch vorgeplant. „Eine Betrachtung über diese Zeiträume hinaus ist aufgrund der schnellen technischen Entwicklungen, extremer Preisschwankungen und sich stetig ändernder Rahmenbedingungen nicht sinnvoll“, erklärt Hoffmann. Das Konzept soll spätestens alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Für die kommenden fünf Jahre sind 5,5 Millionen Euro für Investitionen im Rahmen des Fahrzeugkonzepts vorgesehen. Die Anschaffung jedes Fahrzeugs aus dem Konzept ist jeweils Bestandteil von Beratungen und Einzelbeschlüssen in den Kreisgremien. Die Zustimmung zum Konzept beinhaltet also keine pauschale Kauferlaubnis.