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Müllgebühren: Zweite Rate fällig
Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 ist am Freitag, 1. September, fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB) alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung. Wichtig ist, dass dabei die auf dem Gebührenbescheid vermerkte Kundennummer und das Kassenzeichen angegeben werden.
Wer es noch einfacher haben will, erteilt ein jederzeit widerrufliches SEPA-Lastschriftmandat. Dieses muss schriftlich vom Grundstückseigentümer für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt und unterschrieben werden. Dann werden die Müllgebühren via Bankeinzug abgebucht. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann online im Bereich Bürgerservice der Kreisverwaltung heruntergeladen werden.