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Geflüchtete aus der Ukraine: Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch
Aufgrund der sogenannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, die der Bund ausgegeben hat, werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz geflüchteter Menschen aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.
Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden dem Gesetz nach für Ausländer gewährt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde der Kreisverwaltung nicht aufsuchen. Die Geflüchteten sind darüber bereits schriftlich informiert worden.