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Abfallgebühren - Erste Rate fällig
Ende Januar werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung verschickt. Die erste Rate für das Jahr 2023 ist am 1. März 2023 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.
Wer es noch einfacher haben will, erteilt ein jederzeit widerrufliches SEPA-Lastschriftmandat. Dieses muss schriftlich vom Grundstückseigentümer für ein unter seinem Namen bestehenden Konto erteilt und unterschrieben werden. Dann werden die Müllgebühren via Bankeinzug abgebucht. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat steht auch online zum Herunterladen bereit.