Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Umstrukturierung von Rebflächen

Ab dem 2. Mai 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2024.

In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können dem Merkblatt entnommen werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. WICHTIG: Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Webinformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen:

https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/

Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.

Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden. Es erleichtert die Antragstellung und vermeidet Fehler. 

(Quelle: MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ)