Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Bad Dürkheim angekommen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist im Landkreis Bad Dürkheim angekommen. In Gerolsheim ist das Virus in einer Kleinsthaltung mit Hausschweinen bei einem verstorbenen Tier sowie zwei geschlachteten Tieren nachgewiesen worden. Die ans Landesuntersuchungsamt (LUA) gesendeten Proben sind positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Heute hat das Nationale Referenzlabor das erste positive Ergebnis bestätigt. Die Bestätigung der positiven Proben der geschlachteten Tiere steht noch aus.

Wie das Virus in den Bestand in Gerolsheim eingeschleppt wurde, ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch unklar. Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung nun mitteilt, muss eine Weiterverschleppung der Seuche mit aller Konsequenz verhindert werden. Und dies nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes, da das ASP-Virus von Haus- auf Wildschweine und umgekehrt übertragbar ist. Hausschweine müssen im Infektionsfall getötet werden.

Sperrzone um betroffene Schweinehaltung

Im Umgang mit der ASP gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nachdem, ob es sich um Haus- oder Wildschweine handelt. Das führt aktuell dazu, dass ab Freitag, 16. August, zwei unterschiedliche Allgemeinverfügungen für zwei Gebiete mit unterschiedlichem Ausbruchsgeschehen nebeneinander gültig sind. 

Wegen des ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand wird eine sogenannte Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Die entsprechende neue Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird am Freitag, 16. August, veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung wird vorerst noch keine Einschränkungen der Jagd oder der Landwirtschaft, abgesehen von Schweinehaltungen, zur Folge haben.

Gemeinden in Sperrzonen

Ausgenommen sind die Gebiete des nördlichen Landkreises Bad Dürkheim, die nicht nur in der neuen Sperrzone III, sondern auch in der bereits vergangene Woche eingerichteten Sperrzone I liegen. Diese war aufgrund von infizierten Wildschweinkadavern im Landkreis Bergstraße festgelegt worden. Für diese Sperrzone I bleibt die dafür veröffentlichte Allgemeinverfügung mit den darin genannten Einschränkungen für die Jagd gültig.

Gemeinden im Landkreis, die in Sperrzone I liegen, sind:  Bissersheim, Bockenheim, Dackenheim, Dirmstein, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim mit Gemarkung RLP.1655, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim mit Gemarkung RLP. 191, Laumersheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Sand mit Gemarkung RLP.866.

Gemeinden im Landkreis, die in Sperrzone III liegen: Bad Dürkheim, Battenberg, Bissersheim, Bobenheim am Berg, Bockenheim, Dackenheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim, Grünstadt, Herxheim am Berg, Kallstadt, Kirchheim, Kleinkarlbach, Mertesheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Berg, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Laumersheim, Weisenheim am Sand.

Karte mit genauem Verlauf online zu finden

Eine Karte mit dem genauen Verlauf der Sperrzone I ist bereits unter www.kreis-bad-duerkheim.de/asp unter dem Punkt „Allgemeinverfügung“ zu finden. Eine Karte mit dem Verlauf der Sperrzone III wird im Laufe des Freitags, 16. August, an gleicher Stelle veröffentlicht.

In der nun eingerichteten Sperrzone III, in der der betroffene Kleinstbetrieb liegt, gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). In der Zone befinden sich im Landkreis Bad Dürkheim noch 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betrieben.

Ziel: Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

Bei der ASP gibt es drei verschiedene Kategorien von Sperrzonen, die um das Infektionsgeschehen gezogen werden. In ihnen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote bzw. Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde. In Rheinland-Pfalz sind nach aktuellem Stand die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen betroffen.

Ziel der Einrichtung der Sperrzonen bei einem bestätigten ASP-Fall ist es, eine Ausbreitung der Tierseuche in Gebiete ohne Beschränkungen zu verhindern. In den Sperrzonen können verschiedene Maßnahmen behördlich angeordnet werden. Dazu gehören beispielsweise zeitlich befristete Jagdverbote, später eine verstärkte Bejagung (nach Abgrenzung des Gebiets beispielsweise durch Zäune), aktive Fallwildsuche beispielsweise mit Drohnen oder Kadaversuchhunden, Einschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen.

Dringende Empfehlung: Hunde nicht frei laufen lassen

Die einzelnen Maßnahmen werden unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren im Einzelfall festgelegt. Sie werden jeweils veröffentlicht, sobald sie feststehen. Die Größe der Sperrzonen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird unter Berücksichtigung der Wildschweinpopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürlicher Barrieren sowie Überwachungsmöglichkeiten etc. festgelegt. In den verschiedenen Sperrzonen gelten unterschiedliche, zumeist von innen nach außen abgestuften Maßnahmen. 

Innerhalb der nun eingerichteten Sperrzone III gilt noch keine Leinenpflicht für Hunde. Es wird jedoch dringend empfohlen, Hunde nicht frei laufen zu lassen. Hintergrund ist, eine Beunruhigung der Wildbestände zu verhindern, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind.

Erster Kreisbeigeordneter bittet Bevölkerung um Verständnis

Bereits seit Wochen und Monaten, verstärkt noch seit Bekanntwerden des ersten positiven LUA-Ergebnisses bereitet eine Sachverständigengruppe des Tierseuchenverbunds Rheinland-Pfalz die weiteren Maßnahmen vor. Diesem Verbund gehören neben den Amtstierärztinnen unter anderem auch Vertreter von Katastrophenschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft an.

Der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan bittet die Bevölkerung um Verständnis für die einschneidenden Maßnahmen. „Nur durch eine schnelle und restriktive Reaktion kann eine Ausbreitung der Seuche in der Region und darüber hinaus verhindert werden“, betont er. „Um adäquat auf die Herausforderungen, die die ASP an uns stellt, zu reagieren, haben wir in der Kreisverwaltung einen Verwaltungsstab eingerichtet, der in enger Abstimmung mit den im Tierseuchenverbund beteiligten Akteuren agiert und entscheidet“, fügt Jordan an.

Weitere Informationen online 

Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rheinland-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es online auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp. Bürgeranfragen können per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de gestellt werden. Die Beantwortung kann angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um die ASP allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.