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Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Bundestag statt.

Der Landkreis Bad Dürkheim gehört zum Wahlkreis (Neustadt-Speyer). Der Wahlkreis Neustadt-Speyer umfasst zudem das Gebiet der kreisfreien Städte Neustadt a. d. WStr. und Speyer sowie Teile des Rhein-Pfalz-Kreises (Stadt Schifferstadt, VG Römerberg-Dudenhofen, OG Waldsee und OG Otterstadt aus der VG Rheinauen).

Die Wahlleitung im Wahlkreis Neustadt-Speyer obliegt der Stadtverwaltung Speyer.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Die Wahlberechtigung für die Bundestagswahl wird in Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) geregelt.
Wahlberechtigt sind danach alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2025 werden durch den Landeswahlleiter im Internetangebot angeboten: 

·  Informationen des Landeswahlleiters zur Bundestagswahl

Auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin findet sich ein Informationsangebot :

·  Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl