Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Was man zur Afrikanischen Schweinepest wissen sollte

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Sie wird über infizierte (Wild-)Schweine, deren Erzeugnisse und Ausscheidungen verbreitet. Sie ist unheilbar und erkrankte Schweine sterben in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Krankheitsbeginn. Es gibt jedoch auch chronische Krankheitsverläufe, die zu Fruchtbarkeitsstörungen, Fehlgeburten und schlechter Entwicklung der Tiere führen.

Afrikanische Schweinepest nicht auf Menschen übertragbar

Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar. Er kann das Virus aber ebenso weitertragen wie für die Krankheit nicht empfängliche Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Ratten oder Mäuse. Auch auf Autoreifen oder Schuhen kann der Erreger haften, eine Übertragung über die Luft ist möglich. Die Seuche führt neben Tierverlusten in den betroffenen Beständen zu umfangreichen Handelseinschränkungen bis hin zu Exportverbot für Schweine bzw. für von Schweinen stammende Produkte.

Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, vergrößert das die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimischen Beständen noch weiter verbreitet wird.

Wildschweine keinesfalls füttern

Es wird darauf hingewiesen, dass Wildschweine nicht gefüttert werden dürfen. Den Tieren sollte auch nicht versehentlich Nahrung bereitgestellt werden. Im ungünstigen Fall reicht ein weggeworfenes Wurstbrot aus, um weitere hiesige Wildschweine anzustecken. Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz, dem auch das Veterinäramt der Kreisverwaltung angehört, bittet deswegen darum, fleischliche Speisereste auch unterwegs sorgfältig zu entsorgen. An Autobahnraststätten stehen geschlossene Container für Essensreste bereit, die Wildschweine weder öffnen noch umwerfen können.

Um ihre Ställe für alle Tiere vom großen Hausschwein bis zum Minipig vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.

Jede Schweinehaltung – auch Minipigs – meldepflichtig

An dieser Stelle weist der Tierseuchenverbund Rheinpfalz außerdem darauf hin, dass jegliche Schweinehaltung meldepflichtig ist – dies betrifft auch die private Haltung von sogenannten Minipigs. Die Meldung hat beim jeweils zuständigen Veterinäramt zu erfolgen.

Für den Landkreis Bad Dürkheim sind derzeit 42 Schweinehaltungen gemeldet. Diese Tierhalter und -halterinnen sind vom Veterinäramt zur Information über die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen angeschrieben worden.

Weitere Informationen gibt es beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest) und beim rheinland-pfälzischen Umweltministerium (https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp).

Gesammelte Informationen zur Afrikanischen Schweinepest auf der Homepage des Landkreises Bad Dürkheim: www.kreis-bad-duerkheim.de/asp