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Landrat ist neuer Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld ist in der Vorstandssitzung der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) zum neuen Vorsitzenden gewählt worden. Ihlenfeld war bereits stellvertretender Vorstandsvorsitzender und tauscht nun für die neue Amtsperiode 2024/25 die Position mit dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Hartmut Münzel.
Der neue Vorsitzende verweist auf die aktuell schwierige wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser im Land, verursacht durch weiterhin stark steigende Kosten. „Es ist aus Sicht der KGRP, aber auch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände wichtig, dass Bund und Land die stationäre medizinische Versorgung in der Fläche unterstützen“, betont Ihlenfeld, der auch Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Landkreistages Rheinland-Pfalz ist.
Die Strukturreform der Krankenhäuser unter Federführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach attestiere den deutschen Krankenhäusern „zu viele Betten“. Es heißt, im europäischen Ausland werde bereits wesentlich effizienter agiert und deshalb müsse am Ende die Zahl der Krankenhäuser reduziert werden. „Die finanziellen Schwierigkeiten der Krankenhäuser dürfen nicht der Hebel für eine Ausdünnung sein“, kritisiert Ihlenfeld. Die Gefahr bestehe darin, dass dieser Prozess unkontrolliert geschehe und Insolvenzen nun große wie kleine Krankenhäuser betreffen, ohne dass Gegebenheiten und Notwendigkeiten vor Ort berücksichtigt werden können. Einzig die Finanzlage entscheide über das Fortbestehen. Deshalb bräuchten die Krankenhäuser jetzt zusätzlich finanzielle Hilfen.
Ganz grundsätzlich gelte zudem: „Häuser der Grund- und Regelversorgung, also insbesondere kleine Krankenhäuser, sind für eine wohnortnahe stationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Sie sind zugleich wichtige Schnittstellen zur ambulanten Versorgung, wie beispielsweise bei unserem Kreiskrankenhaus und dem angegliederten Medizinischen Versorgungszentrum in Grünstadt. Der alleinigen verstärkten Konzentration auf Häuser der Maximalversorgung muss deshalb Einhalt geboten werden, um die Bevölkerung in der Fläche weiterhin bestmöglich stationär medizinisch zu versorgen“, betont Ihlenfeld. Darauf müsse bei der Strukturreform auf Bundesebene geachtet werden.