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Info-Veranstaltung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Ehegattenvertretungsrecht
Bei schwerer Erkrankung oder altersbedingter Beeinträchtigungen stellt sich häufig die Frage einer rechtlichen Vertretung. Wer vertritt meine Interessen, wenn ich wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst entscheiden kann? Seit 2023 gibt es ein neues Vertretungsrecht für Ehegatten. Doch ist das wirklich ausreichend? Die kurze Antwort lautet: Nein.
Weitere Informationen zum Ehegattenvertretungsrecht, aber auch zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie der Frage, wie jeder und jede für sich selbst vorsorgen kann, gibt es am Donnerstag, 10. Oktober, bei einer Informationsveranstaltung der Betreuungsvereine von SKFM und Lebenshilfe Bad Dürkheim sowie der Betreuungsbehörde des Landkreis Bad Dürkheim
Erstgespräche und Terminvereinbarungen
Von 14 bis 16 Uhr haben Interessierte im Weinstraßencenter Grünstadt die Möglichkeit, sich fachkundig über Vorsorgevollmachten und andere vorsorgende Verfügungen zu informieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an ein Erstgespräch Termine für eine eingehendere, individuelle Beratung zu vereinbaren.
Mit einer Vorsorgevollmacht soll die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermieden werden. Hier können Erwachsene eigeninitiativ auf privatem Weg bestimmen, wer ihre rechtlichen Interessen vertreten soll. Wer bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, kann diese vor Ort von den Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Dafür muss ein gültiger Personalausweis mitgebracht werden. Der Vollmachtgeber muss persönlich erscheinen.
Ergänzt wird die Veranstaltung durch Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts Grünstadt, die über Möglichkeiten der ambulanten Versorgung informieren und ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote präsentieren.