Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Aufsichtsbehörde beanstandet den Haushalt

Der Kreistag hat am 22. Januar den Haushalt des Landkreises Bad Dürkheim für das Jahr 2025 mit einem geplanten Defizit von 24,13 Millionen Euro beschlossen.

Intensive Beratungen und diverse Einsparvorschläge aus den Fachabteilungen der Kreisverwaltung waren der Beschlussfassung vorausgegangen. Bereits in dieser Sitzung haben parteiübergreifende Statements klar und deutlich kommuniziert, dass ein ausgeglichener Haushalt 2025 in weiter Ferne liegt. „Die Pflichtaufgaben des Kreises sind nicht geringer geworden, die Einnahmen sind nicht an die Ausgabenentwicklung angepasst und die Gesetzgebung im Bereich der Sozialleistungen hält nicht Schritt mit dafür zur Verfügung stehenden Einnahmen“, stellte Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld in seiner Haushaltsrede fest. 

Laufenden Erträgen in Höhe von 299,19 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 320,53 Millionen Euro gegenüber. Zinserträge (0,86 Millionen Euro) und Zinsaufwendungen (3,65 Millionen Euro) führen zu dem beschlossenen Ergebnis.

Ihlenfeld verwies in seiner Haushaltsrede aller Widrigkeiten zum Trotz explizit auf die Leistungen, Investitionen und Projekte des Landkreises, die den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen und ihnen „gute, stabile und gesicherte Lebensbedingungen bieten“.  Diese Leistungen für Schulen, Kinder, Jugend und Integration, um nur einige zu nennen, überfrachten den Haushalt jedoch mit Pflichtaufgaben, die zu der Überschuldung des Landkreises führen.

Der Landrat fasste im Januar zusammen: „Wir erbringen als Landkreis umfassend für alle gesellschaftlichen Gruppierungen, für unsere Kinder und unsere Senioren, für gleichbleibende Lebensverhältnisse und für die künftigen Herausforderungen des Kreises und seiner Bürgerinnen und Bürger Leistungen, zu denen wir auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen verpflichtet sind.“

Trotz dieser Belastungen hat der Kreistag keine Erhöhung der Kreisumlage beschlossen, um eine weitere finanzielle Anspannung bei den Kommunen zu verhindern. Diese müssen schon Steuerhöhungen bei den Bürgerinnen und Bürgern umsetzen, um ihrerseits den Haushaltsausgleich zu erreichen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Aufsichtsbehörde hat nun, nachdem am 25. Februar ein sogenanntes Aufklärungsersuchen beim Kreis eingegangen ist, den Haushalt global beanstandet. Das Instrument der Globalbeanstandung ist neu und kann unterm Strich so definiert werden, dass die ADD den Haushalt insgesamt, also ohne Detailbegutachtung der Festsetzungen und Mittelveranschlagungen beanstandet, sprich nicht genehmigt. Damit sind alle Bestandteile des Haushaltes – auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB), Kreiskrankenhaus Grünstadt und Medizinisches Versorgungszentrum Grünstadt-Leiningerland (MVZGL) – nicht genehmigt.

„Die ADD hat ihre Pflicht erfüllt und auf die gesetzlichen Verpflichtungen zum Haushaltsausgleich hingewiesen“, so Landrat Ihlenfeld als Reaktion auf die kommunalaufsichtliche Mitteilung. „Ich muss jedoch feststellen, dass die Aufsichtsbehörde keinerlei konkreten Lösungsvorschläge, Alternativen oder finanzielle Möglichkeiten angeboten hat, es bleibt bei dem Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung des Haushaltsausgleiches und der sogenannten größtmöglichen Kraftanstrengung zur Sicherung der Haushaltswirtschaft.“

Der Landrat weiter: „Was bedeutet das für unsere Kommunen? Für unsere Bürgerinnen und Bürger? Solange der Haushalt nicht genehmigt ist, befinden wir uns in der sogenannten ‚Interimswirtschaft‘, das bedeutet, dass nur unabweisbare Ausgaben getätigt werden dürfen, die ohne Nachteil für den Landkreis nicht verschiebbar sind. Alle neuen Investitionen in unsere Infrastruktur sind nun zu unterlassen.“  Die Gespräche mit der ADD zu dieser Globalbeanstandung haben deutlich gemacht, dass die Aufsichtsbehörde keine andere Möglichkeit hat, als immer wieder auf die Ausschöpfung aller Einnahmepotentiale hinzuweisen. Wie und wo diese bestehen sollen, dazu schweigt sich die Behörde aus. „In welcher Form Haushaltsverbesserungen realisiert werden, obliegt dem Landkreis im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltungsgarantie“, schreibt die ADD in ihrem Bescheid. Diese Aussage ist im Hinblick auf die bestehenden Pflichtaufgaben und einem prozentualen Anteil von unter einem Prozent an freiwilligen Leistungen nicht zu verwirklichen. „24 Millionen Defizit auszugleichen und damit den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, käme faktisch einer Erhöhung der Kreisumlage auf knapp 70 von Hundert gleich“, so Landrat Ihlenfeld. „Es ist offensichtlich, dass auch die Aufsichtsbehörde am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt ist, daher wird nun das Instrument der ‚Globalbeanstandung‘ genutzt, um den Ball wieder dem Kreistag zuzuspielen, der nun Vorschläge zur weiteren Haushaltskonsolidierung vorlegen muss“.