Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Abfallgebühren: Erste Rate am 1. März fällig

Ende Januar werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Gebührenbescheide für die Müllgebühren verschickt. Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2025 ist am 1. März 2025 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.

SEPA-Mandat erteilen

Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Grundstückseigentümer für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt und unterschrieben werden.  Dann werden die Müllgebühren via Bankeinzug abgebucht. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann online  als PDF heruntergeladen werden.