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Digitale Bebauungspläne
Digitale Bebauungspläne
Bebauungspläne sind das wichtigste Instrument des Baurechts. Durch Sie wird eine geordnete bauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde sichergestellt. In Bebauungsplänen werden Regelungen über die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in dem jeweiligen Geltungsbereich getroffen. Welche Festsetzungen getroffen werden können, ist im Baugesetzbuch (§9 BauGB) abschließend bestimmt.
zu den digitalen Bebauungsplänen
Kurzinformation
Die Bereitstellung der Bebauungspläne in digitaler Form erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Pläne ist umfangreich; die Technik kann in Einzelfällen nicht ordentlich funktionieren und auch ansonsten kann es bei der Bereitstellung der Unterlagen zu Fehlern und Unstimmigkeiten kommen. Daher übernimmt der Landkreis Bad Dürkheim keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und korrekte Darstellung der bereitgestellten Bebauungspläne. Amtliche Aussagen zu den einzelnen Bebauungsplänen können nur auf Grundlage der Originalpläne und den zuständigen Stellen getroffen werden. Zuständig sind die einzelnen Verbandsgemeinden und entsprechende Stellen der Kreisverwaltung. Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, können Sie uns diese gerne per E-Mail mitteilen. Diese werden von uns dann kurzfristig überprüft.
Wir bitten Sie die hinterlegten Rechtlichen Hinweise zur digitalen Bereitstellung von Bebauungsplänen durch den Landkreis Bad Dürkheim zu beachten.
Anleitung
In der Übersichtskarte erscheinen zunächst grün schraffiert die Geltungsbereiche der Bebauungspläne. Auf der linken Seite können im Feld „Planwerk“ aktuell nur die Bebauungspläne ausgewählt werden.
Satzungen und Flächennutzungspläne befinden sich in Vorbereitung und sind dann über dieses Feld auswählbar.
Es gibt drei Möglichkeiten zum Bebauungsplan zu gelangen:
a) Durch Eingabe des Straßennamens in das Suchfeld „Adressensuche“ links oberhalb der Karte. Sobald der Straßennamen dort angezeigt wird, besteht die Möglichkeit die Hausnummer in das neu erscheinende Feld einzugeben um das Ergebnis zu präzisieren. Sobald Sie eine Hausnummer eingegeben haben wird der gesuchte Ort mit einem blauen Marker im Kartenfenster angezeigt.
b) Mithilfe der Navigationsinstrumente „Zoomen“ (+ und – am oberen rechten Kartenrand oder mit dem Mausrad) und „Ziehen“ (linke Maustaste festhalten und bewegen) haben Sie die Möglichkeit mit der Maus in den gewünschten Bereich zu navigieren und mittels Klicken den gesuchten Ort auszuwählen.
c) Anhand der Flurstücksuche im Fenster auf der linken Bildschirmseite. Nach Eingabe der Gemarkung, Flurnummer (ist immer 0), Flurstücknummer und einem Klick auf das Feld „Suche starten“ erscheint ein neues Fenster. Durch Anklicken des Lupensymbols wird das gesuchte Flurstück in der Karte blau markiert.
Sobald Sie das gewünschte Grundstück gefunden haben, können Sie es durch Anklicken des blauen Markers, der bei der Adressensuche erscheint, aufrufen. Falls Sie mittels Zoomen oder der Flurstücksuche ein Grundstück ausgewählt haben, reicht ein Anklicken des Grundstücks aus.
Durch das Auswählen eines Grundstückes innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans werden in der erscheinenden Ergebnismaske, die für dieses Grundstück vorhandenen Bebauungspläne angezeigt. Gleichzeitig werden die Bebauungspläne in der Karte eingeblendet und erscheint linksunten in der Bebauungsplanliste.
Im Fenster „Abfrageergebnis“ erscheint über den Link „Dokumente“ eine Auflistung der Dokumente, die zu den jeweiligen Bebauungsplänen vorhanden sind. Alternativ kann diese auch über das
Aktenblattsymbol in der Bebauungsplanliste geöffnet werden. Die hinterlegten Dokumente können einzeln angesehen und heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Aufrufen eines Bebauungsplanes einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da es sich hier in der Regel um recht große Datenmengen handelt.
Die Geltungsbereiche verschiedener Bebauungspläne können sich auch überlagern. Dabei wird der jüngste Plan standardmäßig zuoberst dargestellt. In der Regel gelten die festgesetzten baulichen Regelungen dies Planes. Für weitere Informationen hierzu lesen Sie bitte die Hinweise. Für die Darstellung im Kartenfenster hat dies zur Folge, dass die in der Bebauungsplanliste zuoberst aufgeführten Pläne die darunter aufgeführten überdecken. Durch Anklicken und Ziehen kann die Reihenfolge der Bebauungspläne in der Liste und damit auch in der Darstellung im Kartenfenster verändert werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit nach konkreten Bebauungsplänen oder Bebauungsplänen einer Kommune über das Suchfeld „Planname“ zu suchen. Hier ist zu beachten, dass die Plan Name immer nach dem Schema <Kommune> - <Planname> aufgebaut ist.
Rechtliche Hinweise zur Bereitstellung
Die Bereitstellung der Bebauungspläne in digitaler Form erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Pläne ist umfangreich; die Technik kann in Einzelfällen nicht ordentlich funktionieren und auch ansonsten kann es bei der Bereitstellung der Unterlagen zu Fehlern und Unstimmigkeiten kommen. Daher übernimmt der Landkreis Bad Dürkheim keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und korrekte Darstellung der bereitgestellten Bebauungspläne. Amtliche Aussagen zu den einzelnen Bebauungsplänen können nur auf Grundlage der Originalpäne und den zuständigen Stellen getroffen werden. Zuständig sind die einzelnen Verbandsgemeinden und entsprechende Stellen der Kreisverwaltung. Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, können Sie uns diese gerne per E-Mail mitteilen. Diese werden von uns dann kurzfristig überprüft.
Wir bitten Sie die folgenden ergänzenden Hinweise zu beachten:
1.
Die Grenzen, der Geltungsbereiche der Bebauungspläne, in der Übersichtskarte des Landkreises Bad Dürkheim stimmen nicht immer mit den Grenzen in amtlichen Kartenwerken vollständig überein. Sie dienen lediglich der Orientierung und der Auswahl der einzelnen Bebauungspläne.
2.
Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Im Rahmen der Digitalisierung und Umwandeln in pdf-Dateien geht die Genauigkeit dieser verloren. Durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirmes oder Ihres Druckers kann es insbesondere in der Farbqualität zu Veränderungen im Vergleich zum Original kommen.
3.
Die Bebauungspläne im Onlineportal sind nur eine Erstinformation. Sie sind nicht zum Messen und Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
4.
Ausdrücklich weisen wir Sie darauf hin, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein kann. So wurden ältere Bebauungspläne teilweise überplant und damit in diesem Teilbereich ersetzt. In anderen Bereichen ergänzen neuere Bebauungspläne ältere Pläne, sodass mehrere Bebauungspläne zur Beurteilung der baurechtlichen Situation herangezogen werden müssen. Neben den Bebauungsplänen nach dem BauGB gelten zum Teil auch ältere Baufluchten- oder Aufbaupläne. Umfang und Bedeutung der damaligen Regelungen sind jeweils im Einzelfall zu interpretieren und zu klären. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Bau- und/oder Planungsamt der jeweiligen Gemeinde.
5.
Neben den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z.B. Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen. Solche Satzungen und Verordnungen werden aktuell noch nicht in diesem Portal angezeigt. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Bau- und/oder Planungsamt der jeweiligen Gemeinde.
6.
Das Angebot den Landkreises Bad Dürkheim zeigt ausschließlich bestehende Bebauungspläne. Auskünfte zu Bebauungsplänen im Verfahren sowie den räumlichen Geltungsbereichen erhalten Sie von der jeweiligen Kommune. Die in Offenlage befindlichen Bauleitpläne gem. §4a (4) BauGB werden vom Land Rheinland-Pfalz über das Geoportal Rheinland-Pfalz (Link zum Dienst) bereitgestellt. Dieser kann über das Bürgergis des Landkreises Bad Dürkheim (Link) abgerufen werden.
7.
Die im Internet eingestellten Bebauungspläne können Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidenzprüfung) oder Aufhebungsverfahrens durch die jeweiligen Kommunen sein. Die Übersicht der Bebauungspläne wird nach bestem Wissen und Gewissen, an die uns bekannten rechtskräftigen Entscheidungen angepasst.
8.
Bitte beachten Sie, dass die hier digital zur Verfügung gestellten Versionen der rechtskräftigen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtskräftig sind ausschließlich die Originalbebauungspläne, welche bei den zuständigen Stadt-, Gemeinde und / oder Verbandsgemeindeverwaltungen eingesehen werden können.
Allgemeine Hinweise und Kontakte
Bebauungspläne sind das wichtigste Instrument des Baurechts. Durch Sie wird eine geordnete bauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde sichergestellt. In Bebauungsplänen werden Regelungen über die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in dem jeweiligen Geltungsbereich getroffen. Welche Festsetzungen getroffen werden können, ist im Baugesetzbuch (§9 BauGB) abschließend bestimmt. Anhand der Festsetzungsdichte können folgende Bebauungsplanarten unterschieden werden:
1.
Qualifizierter Bebauungsplan:
Ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 (1) BauGB enthält mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.
2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB besteht aus einem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Satzung der Gemeinde über den Bebauungsplan und einem Durchführungsvertrag. Der Unterschied zwischen einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und einem qualifizierten Bebauungsplan besteht darin, dass in diesem auch die Umsetzung des Vorhabens selbst geregelt wird.
3.
Einfacher Bebauungsplan:
Ein Bebauungsplan, der nicht alle der oben genannten Mindestfestsetzungen enthält, wird als einfacher Bebauungsplan (§ 30 (3) BauGB) bezeichnet. In einzelnen bestehenden Gewerbegebieten regeln einfache Bebauungspläne zum Beispiel die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes richtet sich im Übrigen nach § 34 BauGB (im Innenbereich) und nach § 35 BauGB (im Außenbereich).
Aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 gelten Pläne mit verbindlichen Regelungen zur Bebauung nach § 173 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes von 1960 als selbstständige rechtswirksame Bebauungspläne fort. Ziel dieser Überleitung von Plänen war die Herstellung der notwendigen Kontinuität für den Bereich der Planung. Solche Pläne können sein:
4.
Aufbaupläne / Teilbebauungspläne / Bebauungspläne nach dem Aufbaugesetz
Aufbaupläne enthalten in der Regel Angaben zur Geschossigkeit, der Firstrichtung und der Stellung der Gebäude. Sofern kein Bebauungsplan neueren Datums vorliegt, in dem die aus dem Aufbauplan resultierenden Festsetzungen geändert wurden, sind die Aufbaupläne auch heute noch rechtskräftig. Die Aufbaupläne sind in der Wirkung wie einfache Bebauungspläne zu behandeln.
Bitte wenden Sie sich für Auskünfte zu einzelnen Plänen und Einsichtnahme der Pläne an zuständigen Abteilungen der einzelnen Kommunen:
Stadt Bad Dürkheim
Stadt Grünstadt
Gemeinde Haßloch
Verbandsgemeinde Deidesheim
Verbandsgemeinde Leiningerland
Verbandsgemeinde Lambrecht
Verbandsgemeinde Freinsheim
Verbandsgemeinde Wachenheim
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