Gesundheitsamt (Abteilung 7)

Sonstige Angaben

Das Gesundheitsamt in Neustadt an der Weinstraße wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen Ärztinnen /­ Ärzte, Hygienekontrolleurinnen /­ Hygienekontrolleure, Sozialarbeiterinnen /­ Sozialarbeiter sowie Arzthelferinnen, MTA, Verwaltungskräfte und Honorarkräfte betreuen rund 133.000 Einwohner im Landkreis Bad Dürkheim und 53.000 Einwohner der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Öffnungszeiten

Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nur mit Terminvereinbarung möglich!

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Öffnungszeiten

Montag:       08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag:     08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch:     08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr                                                                                                                                                                                                                         14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:         08.00 Uhr - 12.00 Uhr

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Beratungsangebote des Gesundheitsamtes in Neustadt:

  • Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
    Anonyme Sprechstunde, Donnerstag, 15:00 bis 17:00 Uhr.


  • Tuberkulose-Sprechstunde 
    - nach Bedarf - mit Terminvereinbarung -


  • Sozialpsychiatrischer Dienst 
    Sprechzeiten während der Öffnungszeiten (nach Vereinbarung)

  • Elternberatung 
    Telefonische Beratung: 06322 / 961-7070      

  • Impfberatung
    - telefonisch während der Öffnungszeiten
  • - persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Weitere Angebote  (nach Terminvereinbarung)
     
    - Gemeinsame Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt
    - Berufsaufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
    - Prävention und Gesundheitsförderung 

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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IFSG)

Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,   
ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig.
Die Belehrung findet online in deutscher Sprache statt. 

Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung (externer Link) an.


Achtung: Bei geringem bis keinem Verständnis der deutschen Sprache, ist eine Einzelbelehrung mit Hilfe eines Dolmetschers erforderlich. Hierfür vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. 

Aufgaben