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Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle (Ref. 32)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):
Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte ersetzen wegen Diebstahl
- Fahrerkarte ersetzen wegen Verlust
- Fahrerkarte erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis Kontrollgerätekarte Werkstattkarte
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Antrag auf Anerkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis nach vorheriger Aberkennung wieder Gebrauch zu machen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Führerschein ändern wegen Sehhilfe
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Anmerkungen
Längere Wartezeiten bei Fahrerlaubnisbehörde
Ursache sind personelle Engpässe – Auch telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt
Aufgrund personeller Engpässe kommt es derzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde zu längeren Wartezeiten. Dies betrifft sowohl eine zeitnahe Terminvereinbarung als auch die Bearbeitung der Anträge. Es ist auch möglich, dass Telefonanrufe nicht entgegengenommen werden können. Anrufer werden dann per Anrufbeantworter informiert, dass sie baldmöglichst zurückgerufen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet um Verständnis und betont, die Mitarbeitenden sind bemüht, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich zu bearbeiten.