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Wahlen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimAm 09. Juni 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen sowie die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Wahlen.
- Muster des Stimmzettels zur Wahl des Kreistages am 09.06.2024 (pdf-Dokument)
- Muster des Stimmzettels für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 09.06.2024 im Land Rheinland-Pfalz (pdf-Dokument)
- Muster des Stimmzettels zur Wahl des Kreistages am 09.06.2024 (pdf-Dokument)
Anträge / Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.