Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).  

    Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.  

    Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.

    Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):

    Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)

    Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)


    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenFrau Wendel
    Bad DürkheimHerr Rinne
    BattenbergFrau Wendel
    BissersheimFrau Wendel
    BobenheimHerr Eyrisch
    BockenheimFrau Wendel
    CarlsbergFrau Wendel
    DackenheimHerr Eyrisch
    DeidesheimHerr Rinne
    DirmsteinFrau Wendel
    EbertsheimFrau Wendel
    EllerstadtFrau Haas
    ElmsteinHerr Eyrisch
    ErpolzheimHerr Eyrisch
    EsthalHerr Eyrisch
    ForstHerr Rinne
    FrankeneckHerr Eyrisch
    FreinsheimHerr Eyrisch
    FriedelsheimFrau Haas
    GerolsheimFrau Wendel
    GönnheimFrau Haas
    GroßkarlbachFrau Wendel
    GrünstadtHerr Eyrisch
    HaßlochFrau Haas
    HerxheimHerr Eyrisch
    HettenleidelheimFrau Wendel
    KallstadtHerr Eyrisch
    KindenheimFrau Wendel
    KirchheimFrau Wendel
    KleinkarlbachFrau Wendel
    LambrechtHerr Eyrisch
    LaumersheimFrau Wendel
    LindenbergHerr Eyrisch
    MeckenheimHerr Rinne
    MertesheimFrau Wendel
    NeidenfelsHerr Eyrisch
    NeuleiningenFrau Wendel
    NiederkirchenHerr Rinne
    ObersülzenFrau Wendel
    ObrigheimFrau Wendel
    QuirnheimFrau Wendel
    RuppertsbergHerr Rinne
    TiefenthalFrau Wendel
    WachenheimFrau Haas
    WattenheimFrau Wendel
    WeidenthalHerr Eyrisch
    Weisenheim am BergHerr Eyrisch
    Weisenheim am SandHerr Eyrisch 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende