- Aktuelles
- Bürgerservice
- Landkreis
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimFür die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.
Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)
Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen Frau Wendel Bad Dürkheim Herr Rinne Battenberg Frau Wendel Bissersheim Frau Wendel Bobenheim Herr Eyrisch Bockenheim Frau Wendel Carlsberg Frau Wendel Dackenheim Herr Eyrisch Deidesheim Herr Rinne Dirmstein Frau Wendel Ebertsheim Frau Wendel Ellerstadt Frau Haas Elmstein Herr Eyrisch Erpolzheim Herr Eyrisch Esthal Herr Eyrisch Forst Herr Rinne Frankeneck Herr Eyrisch Freinsheim Herr Eyrisch Friedelsheim Frau Haas Gerolsheim Frau Wendel Gönnheim Frau Haas Großkarlbach Frau Wendel Grünstadt Herr Eyrisch Haßloch Frau Haas Herxheim Herr Eyrisch Hettenleidelheim Frau Wendel Kallstadt Herr Eyrisch Kindenheim Frau Wendel Kirchheim Frau Wendel Kleinkarlbach Frau Wendel Lambrecht Herr Eyrisch Laumersheim Frau Wendel Lindenberg Herr Eyrisch Meckenheim Herr Rinne Mertesheim Frau Wendel Neidenfels Herr Eyrisch Neuleiningen Frau Wendel Niederkirchen Herr Rinne Obersülzen Frau Wendel Obrigheim Frau Wendel Quirnheim Frau Wendel Ruppertsberg Herr Rinne Tiefenthal Frau Wendel Wachenheim Frau Haas Wattenheim Frau Wendel Weidenthal Herr Eyrisch Weisenheim am Berg Herr Eyrisch Weisenheim am Sand Herr Eyrisch Welche Unterlagen werden benötigt?
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Welche Gebühren fallen an?
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Dirk Eyrisch
- Frau Julia Haas
- Herr Stephan Rinne
- Herr Gernot SchwinnLeitung Referat 50 - Stellvertretende Abteilungsleitung
- Frau Stephanie Wendel