Schulbuchausleihe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Anträge auf Lernmittelfreiheit abgeben - Frist läuft bis 17. März 2025

    Auch in diesem Jahr können Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule besuchen, wieder freiwillig an der entgeltlichen sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.

    Die Anträge auf Lernmittelfreiheit werden Ende Januar über die Schulen an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Sollte der Antrag bis Mitte Februar nicht vorliegen, können sich Eltern direkt an die Schule ihres Kindes wenden. Alternativ steht der Antrag beim Land online zum Herunterladen bereit: https://bildung.rlp.de/lmf/service/publikationen/schuljahr-2025/2026.

    Abgabefrist für den Antrag auf Lernmittelfreiheit ist Montag, 17. März. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch – nach vorheriger Terminabsprache – bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden (Telefon: 06322/961-2306 oder 06322/961-2308, Bürozugang: Prof.-Otto-Dill-Straße 4a).

    Die Anträge können auch per E-Mail geschickt werden an schulbuchausleihe@kreis-bad-duerkheim.de. Hier ist es nötig, den amtlichen Antragsvordruck zu verwenden und zu unterschreiben.

    Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt in diesem Jahr im Zeitraum vom 16. Mai bis 12. Juni.
    Die entsprechenden Freischaltcodes werden rechtzeitig über die Schulen verteilt.

    Schulbuchausgabe

    In der ersten Schulwoche werden in den Schulen die Bücher an die Schüler, die an der Schulbuchausleihe/Lernmittelfreiheit teilnehmen,  ausgegeben. Die genauen Termine erhalten Sie von der Schule. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Tasche für den Transport der Schulbücher mit.

    Jedem Buchpaket liegt ein Ausleihschein mit Informationen und Hinweisen bei. Bitte beachten Sie diese unbedingt. Das Buchpaket kontrollieren Sie bitte direkt nach Erhalt auf eventuelle Beschädigungen oder fehlende/falsche Bücher.

    Sollten Beschädigungen (nicht übliche Gebrauchsspuren) an den Büchern vorhanden sein, können Sie diese innerhalb von zwei Wochen online unter www.kreis-bad-duerkheim.de/schulbuchmaengel melden.

    Das in jedem Buch eingeklebte, 17-stellige Barcodeetikett darf nicht entfernt werden. Dieses dient der Zuordnung des Buches. 

    Sofern Bücher mit „Exemplar folgt später“ im Ausleihschein gekennzeichnet sind, werden diese in den nächsten Wochen über das Schulsekretariat an Ihr Kind ausgegeben.

    Weitere Informationen rund ums Thema Schulbuchausleihe finden Sie unter https://bildung.rlp.de/lmf/

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

  • Rechtsgrundlage