Landschaftsgerechtes Planen und Bauen

  • Leistungsbeschreibung

    Landschaftsgerechtes Planen und Bauen

    Die Gemeinden und Dörfer waren neben den Städten jahrhundertelang kulturelle, soziale und wirtschaftliche Zentren. Ihre Kultur dokumentiert sich dabei besonders eindrucksvoll in den Bauern- und Handwerkshäusern. Sie prägen die Landschaft, sie spiegeln Lebensart und Lebensweise der Menschen wieder, die in ihnen zu Hause waren und sind. Diese Häuser in ihrer ursprünglichen geschichtlichen Gestaltung zu erhalten, sie zu erneuern, ohne sie neumodischen Tendenzen zu unterwerfen, ist eine ebenso wichtige Aufgabe wie die, den alten Gebäuden neue hinzuzufügen ohne die gewachsene Harmonie aus dem Gleichgewicht zu bringen. Die durch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung hervorgerufene Gefährdung und mancherorts eingetretene Verfremdung der Landschaft und der dörflichen Baukultur an der Deutschen Weinstraße war Anlass für den „Arbeitskreis Deutsche Weinstraße“ mit den nachfolgend verkürzt wiedergegebenen Leitsätzen möglichst vieler Bürger und Planer dazu anzuregen, sich mit dem Problem zu befassen und sowohl im privaten Bereich als auch durch Einflussnahme auf öffentliche Vorgaben dazu beizutragen, dass Fehlentwicklungen möglichst korrigiert, künftig aber vermieden werden. Diese Leitsätze beschreiben mit ihren Bereichen Bewahrung und Gestaltung der Landschaft sowie der Dörfer und Städte gleichzeitig wichtige Aspekte der Dorferneuerung. Sie können damit auch ohne weiteres bei der Planung und Beurteilung von Dorferneuerungsmaßnahmen herangezogen werden. Darüber hinaus geben sie aber auch wertvolle Hinweise für andere bau- und landschaftsgestaltende Maßnahmen im Bereich der Deutschen Weinstraße.

    Leitsätze zur Bewahrung und Gestaltung der Landschaft an der Deutschen Weinstraße:

    1. Bewahrt den Charakter der Landschaft an der Deutschen Weinstraße.
    2. Streben nach wirtschaftlichen Vorteilen darf nicht zur Verarmung der Landschaft führen.
    3. Ohne Wasser kein Leben. Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, Wasserläufe offen zu führen, den Abfluss des Wassers zu verlangsamen, noch vorhandene Feuchtgebiete zu schützen.
    4. Bewahrt den Haardtrand vor weiterer Zerstörung.
    5. Bewahrt die Schutz- und Erholungswirkung des Waldes.
    6. Pflanzt Bäume und Hecken zum Schutz für Mensch und Tier und zur Belebung der Landschaft.
    7. Grün an Straßen und Wegen erhöht die Verkehrssicherheit und belebt die Landschaft.
    8. Baut mit der Landschaft, nicht gegen sie.
    9. Holt die freie Landschaft in die Enge der Straßen und Gassen.
    10. Umhangt eure Wohngebiete dann lebt ihr behaglich.
    11. Plätze fördern Gemeinschaft und Begegnung.
    12. Bäume an Verkehrswegen gestalten, beleben und schützen.
    13. Kletterpflanzen bieten dem Wohnhaus Wärme und Schutz.
    14. Belebt befestigte Flächen mit Kübelpflanzen.
    15. Der Garten ist ein wesentliches Element der Weinorte.


    Leitsätze zur Bewahrung und Gestaltung der Dörfer und Städte an der Deutschen Weinstraße:

    1. Stoppt die unorganische Ausuferung der Bebauung.
    2. Neubauten innerhalb des Ortskerns dürfen die gewachsene Struktur nicht sprengen.
    3. Gliedert die Ortsränder und gestaltet die Ortseingänge einladend – sie sind die Visitenkarte eines
      Weinstraßendorfes. 
    4. Nutzt vorhandene Bausubstanz zeitgemäß.
    5. Erhaltet die Zeugen kultureller Vergangenheit und des handwerklichen Könnens vieler Generationen.
    6. Verwendet landschaftstypische Materialien.
    7. Berücksichtigt orts- und gebietstypische Gestaltungselemente.
    8. Vermeidet marktschreierische Reklame.
    9. Befreit die Weinstraßendörfer vom Durchgangsverkehr, damit Straßen und Plätze der Gemeinschaft dienen
      können.
    10. Das Weinstraßendorf – gesellschaftlicher Mittelpunkt und gastliches Zentrum.

    Dorferneuerung

    Der Strukturwandel in der Landwirtschaft und der Verlust der Funktionsvielfalt der Dörfer durch Aufgabe von traditionellen Handwerks- und Einzelhandelsbetrieben zeigen Auswirkungen zwangsläufig auch in der gebauten und natürlichen Umwelt. So
    setzen nur wenige leerstehende oder vernachlässigte Gebäude in den Ortskernen negative Akzente im Ortsgefüge.
    Hinzu kommt in vielen Dörfern ein Mangel an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Weite Wege zu den Arbeitsstätten und den Infrastruktureinrichtungen sind eher die Regel und nicht die Ausnahme. Jugendliche und alte Menschen sind in das Dorfleben
    nicht mehr in dem Maße integriert, wie das früher üblich war. Als Randgruppen ohne Lobby haben sie heute
    einen schweren Stand. Damit relativiert sich die oft anzutreffende romantische Vorstellung vom „Leben auf dem Lande“.
    Aus der Verantwortung für die Gegenwarts- und Zukunftsgestaltung der Dörfer heraus wurde die Dorferneuerung bundesweit Schwerpunktaufgabe für die Entwicklung des ländlichen Raums. Dabei geht es nicht nur um bauliche Verbesserungen des Ortsbildes.
    Dorferneuerung ist vielmehr ein ganzheitlicher Prozess, der alle Handlungsfelder einer Gemeinde, wie Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Ökologie, Bildung, Kultur und Freizeit sowie das soziale Gefüge und das baulich architektonische Dorfbild insgesamt
    beinhaltet und ihre Verflechtungen miteinander erkennt und berücksichtigt.

    Damit hebt sich der Anspruch der Dorferneuerung deutlich vom Gedanken der eng begrenzten Dorfverschönerung ab.
    So breit wie die Aufgabenfelder ist zwischenzeitlich auch das Spektrum der öffentlichen Finanzierungshilfen angelegt. In Rheinland-Pfalz stellt die Landesregierung finanzielle Mittel für die Erneuerung und Entwicklung der Dörfer bereit. Damit sollen fünf große Aufgabenfelder unterstützt werden:

    • Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen,
    • Lebensmittel- und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs erhalten oder neu einrichten,
    • Wohngebäude und Häuser in den Ortskernen instandsetzen und Nebengebäude nutzbar machen,
    • Natur und Umwelt schützen,
    • Vereine und amtliche Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit fördern.


    Im Rahmen dieser Aufgaben kann eine Fülle von privaten Maßnahmen – zum Teil in beträchtlicher Höhe – finanziell gefördert werden. Bei privaten Maßnahmen beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 20.000,– €.

    Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist, dass die Gemeinde ein Dorferneuerungskonzept hat, und dass im Verlauf der gesamten Dorferneuerung die Bürger umfassend beteiligt sind und die Gemeinde kontinuierlich die Bürger berät, die im Rahmen der Dorferneuerung Baumaßnahmen o. ä. durchführen.

    Anträge auf Förderung privater Maßnahmen sind auf einem dafür beschaffenen Vordruck (erhältlich bei der Stadt-, Gemeinde-, Verbandsgemeinde und beim Kreis) über die Stadt-/Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung zu richten. Den Förderanträgen sollte immer ein Lageplan (Katasterplan), Kostenvoranschläge/Handwerkerangebote, Fotografien und zeichnerische Darstellung beigefügt werden.
    Zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Voraussetzungen, der Förderfähigkeit und der Gestaltung der Maßnahmen stellen, erhält der/die private Antragsteller/in auch bei dem zuständigen Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung kostenlose Beratung. Diese sollte möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden. Dazu genügen oft schon einfache Ideenskizzen oder Bleistiftzeichnungen.

    Ansprechpartner im Kreishaus: Herr Raimund Rinder (Tel. 06322/961-1300).

    Soweit erforderlich, schaltet die Kreisverwaltung intern die von den Maßnahmen möglicherweise berührten Fachbehörden zur Abstimmung ein. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch einen förmlichen Bewilligungsbescheid. Feste Termine für die Antragstellung gibt es nicht, ebenso wie es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt. Entscheidend ist die Bedeutung der jeweiligen Maßnahme für die Dorferneuerung und -entwicklung der Stadt/Gemeinde, die nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Bewilligungsbehörde festgestellt wird, und die Höhe der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende