Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
    Der Landkreis Bad Dürkheim hat die landesweite Ehrenamtskarte ab 01. September 2016 flächendeckend eingeführt.

    Im Kreis Bad Dürkheim sind alle Verbandsgemeinden, Städte und verbandsfreien Gemeinden von Anfang an dabei. Er ist damit landesweit der erste Kreis, der in allen Kommunen die dafür notwendigen Strukturen gleichzeitig aufgebaut hat.

    Um die Karte zu erhalten, muss man mindestens 14 Jahre alt sein und mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeiten. Hierfür darf kein Entgelt gezahlt werden.
    Das Engagement kann bei unterschiedlichen Trägern erfolgen oder verteilt sein auf einzelne zeitintensive Einsätze. Vereine und Organisationen müssen es bestätigen.

    Das Formular kann unter folgender Verlinkung auf der Webseite des Landes (www.wir-tun-was.de) heruntergeladen werden.

    Dann ist der Antrag bei der Kreisverwaltung (Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim, Tel.: 06322/961-1014) zu stellen. Von hier wird er an das Land weitergeleitet, das die Ehrenamtskarte herstellt. Die Karte ist zunächst zwei Jahre gültig und kann danach verlängert werden. Im Kreis Bad Dürkheim ist die Karte ab 1. September verfügbar.

    Im Kreis Bad Dürkheim stehen folgende Vergünstigungen zur Verfügung www.wir-tun-was.de (externer Link).

  • Voraussetzungen

    - Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr 

    - Mindestalter 14 Jahre

    - Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden. 

  • Anträge / Formulare

    Das Antragsformular ist auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt unter „Downloads“ zu finden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen, die mitmachen, sind auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt zu finden.

  • Unterstützende Institutionen

    1.    Jede teilnehmende Kommune hat eine Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner benannt
    2.    Auskünfte gibt auch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei