Frühe Hilfen

  • Leistungsbeschreibung


    Netzwerk Kinderschutz 

    Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit legt fest, dass jedes Kind das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit hat.

    Diesem Auftrag kommt der Landkreis Bad Dürkheim im Rahmen der Netzwerkkoordination Kinderschutz und Frühe Hilfen nach. Für Familien im Landkreis werden niedrigschwellige, präventive Angebote zur Förderung des Kindeswohls und der Kindergesundheit angeboten und stetig weiterentwickelt.

    Im Rahmen von lokalen Netzwerken wirken und arbeiten Akteure der Jugendhilfe, des Gesundheits- und Bildungswesens sowie der Justiz darauf hin, die Förderung des Kindeswohls und die Verbesserung des Kindeschutzes zu fördern und weiter auszubauen.


    Frühe Hilfen 

    Die Frühen Hilfen sind ein kostenloses, präventives, niedrigschwelliges und freiwilliges Angebot für Familien ab der Schwangerschaft bis zum Alter des Kindes / der Kinder von 3 Jahren. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.

    Die Frühen Hilfen richten sich insbesondere an Familien, die das Gefühl haben, im Alltag mit Kind überfordert zu sein und sich Unterstützung wünschen. Ebenso, wenn Eltern das Gefühl haben ihnen ist alles zu viel, sie sind unsicher in der Erziehung ihres Kindes oder haben Angst sich nicht ausreichend um ihr Kind zu sorgen.

    Das Hauptaugenmerk liegt auf der physischen und psychosozialen Beratung der Eltern zur Unterstützung und Entwicklung einer positiven Einstellung und Bindung gegenüber dem Kind. Der Fokus der Frühen Hilfen liegt in der Prävention und Gesundheitsförderung.

    Kurzfilm Frühe Hilfen: https://www.fruehehilfen.de/service/filme/ (externer Link)


  • Rechtsgrundlage


    Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Teil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

    Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Darin enthalten ist die Bundesinitiative Frühe Hilfen (§ 3 Abs. 4 KKG). Grundlage dieser Umsetzung ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die seit 1. Juli 2012 gilt.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Angebote im Landkreis Bad Dürkheim: 

    Aufsuchende Frühe Hilfen 

    Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen unterstützen Familien ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.

    Aufgabenbereiche:

    • Unterstützung, Anregung, Förderung der Eltern bei der Beziehungsgestaltung zum Kind
    • Unterstützung bei Überforderung, emotionaler Unsicherheit und Ängsten im Umgang mit dem Kind
    • Beratung und Anleitung zur angemessenen pflegerischen Versorgung und Ernährung des Kindes
    • Beratung und entlastende Hilfen bei Regulationsstörungen des Kindes
    • Beratung und Information bei Fragen zu Gesundheit und Entwicklung des Kindes
    • Motivation zur Wahrnehmung von Vorsorge-Präventionsmaßnahmen
    • Hinwirken auf eine gesunde Umgebung und gesundes Verhalten der Familie
    • Stärkung und Mobilisierung von individuellen, strukturellen und sozialen Ressourcen der Familie
    • Vermittlung und Kontaktaufnahme zu Ämtern, Beratungsstellen, etc.


    Frühe Hilfen Clearings

    Das Angebot der Frühen Hilfen Clearings gilt ab der Schwangerschaft bis zum 6. Lebensjahr des Kindes.

    Im Rahmen des Clearings sollen Entwicklungsverzögerungen möglichst frühzeitig erkannt und erfasst sowie entwicklungsförderliche Maßnahmen initiiert werden. Darüber hinaus sollen bereits leichte Signale für eine riskante Lebenssituation erkannt und beurteilt werden.

    Die Frühen Hilfen Clearings haben das Ziel zum gesunden Aufwachsen des Kindes und zur Sicherung dessen Recht, Schutz, Förderung und Teilhabe beitragen. Sie richten sich vorwiegend an Familien in belastenden Lebenslagen mit geringen Bewältigungsressourcen.


    Elternbesuchsdienst

    Der Elternbesuchsdienst des Kinderschutzbundes Neustadt – Bad Dürkheim unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Die Hilfe wird von ehrenamtlichen, qualifizierten Mitarbeitern für die Dauer von sechs Monaten durchgeführt.

    Aufgabenbereiche:

    • Entlastung
    • alltagspraktische Unterstützung
    • Informationen über weitere Hilfs- und Beratungsangebote
    • Knüpfen sozialer Kontakte
    • ein offenes Ohr für alle anstehenden Themen

    Weitere Informationen und Kontakte beim Kinderschutzbund Neustadt – Bad Dürkheim: (externer Link)


    Familienfrühstück

    Der Eltern-Kind-Treff wird vom SOS Kinderdorf Pfalz / Beratungs- und Familienzentrum in den Räumlichkeiten des Familienbüros Hettenleidelheim durchgeführt. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr. Im Rahmen eines gemeinsamen Frühstücks findet zeitgleich eine Elternsprechstunde durch eine Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenschwester statt.

    Weitere Informationen und Kontakte beim SOS Beratungszentrum: (externer Link)


    Elternsprechstunde im Kreiskrankenhaus Grünstadt

    Eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bietet wöchentliche Sprechstunden im Kreiskrankenhaus Bad Dürkheim an. Die Beratung erfolgt zu Themen rund um Entwicklung, Gesundheit und Familienalltag. Eltern erhalten individuell und vertrauliche Informationen, Rat und Unterstützung. Darüber hinaus stellt sich die Fachkraft zusätzlich wöchentlich im Bett-zu-Bett-Gang jungen Eltern auf der Wochenbettstation persönlich vor und informiert über die Angebote der Frühen Hilfen und händigt Informationsmaterial aus.

    Weitere Informationen und Kontakte beim SOS Beratungszentrum:  (externer Link)


    Wochenbettambulanz im Kreiskrankenhaus Grünstadt

    Die Wochenbettambulanz des Kreiskrankenhauses Grünstadt wird durch das Netzwerk Frühen Hilfen des Landkreises Bad Dürkheim bezuschusst und begrüßt. Die Wochenbettambulanz richtet sich an Eltern, die keine Nachsorgehebamme gefunden haben und in den ersten Wochen nach Geburt Unterstützung, Rat und praktische Hilfe wünschen.

    Weitere Informationen und Kontakte beim Kreiskrankenhaus Grünstadt: (externer Link)


    Kinder mit einem psychisch- oder suchtbelasteten Elternteil 

    Im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes legt das Land Rheinland-Pfalz einen präventiven Schwerpunkt auf Kinder mit einem psychisch- und / oder suchtkranken Elternteil. Der Landkreis Bad Dürkheim hat sich diesem angenommen und bietet gemeinsam mit Fachleuten verschiedener Disziplinen Hilfsangebote für betroffene Familien und Kinder an.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende