Fahrerlaubnis Kontrollgerätekarte Werkstattkarte

  • Leistungsbeschreibung


    Leistungsbeschreibung


    Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:

    • Name der Werkstatt
    • Anschrift der Werkstatt
    • Name/Vorname des Inhabers
    • Gültigkeitsdauer

     

     
    Bemerkungen

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

     

     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers

    - Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der zur Vertretung berufenen Person

    -  Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft

    - Muttersprache der Fachkraft

    - Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO

    - Schulungsnachweis der Fachkraft entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie (nicht älter als 3 Jahre)

    - Nachweis über das Arbeitsverhältnis 


An wen muss ich mich wenden?

Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende