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Fahrerlaubnis Kontrollgerätekarte Werkstattkarte
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungSeit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:
- Name der Werkstatt
- Anschrift der Werkstatt
- Name/Vorname des Inhabers
- Gültigkeitsdauer
BemerkungenWerkstattkarten sind 1 Jahr gültig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
- Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der zur Vertretung berufenen Person
- Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft
- Muttersprache der Fachkraft
- Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Schulungsnachweis der Fachkraft entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie (nicht älter als 3 Jahre)
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis