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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
- ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
- ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- ein augenärztliches Gutachten
- gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebühr: 5,10 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlGebührennummer 201 - AntragprüfungGebühr: 1,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlGebührennummer 126.2 - Erfassung beim KraftfahrbundesamtGebühr: 28,60 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlGebührennummer 204 - VerlängerungGebühr: 3,30 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlGebührennummer 145 - Auskunft beim KraftfahrbundesamtWelche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimDer Antrag kann zur Gewährleistung der fristgerechten Verlängerung kann frühestens 6 Monaten vor Fristablauf gestellt werden. Nutzen Sie diesen Zeitrahmen in Ihrem eigenen Interesse aus.
Rechtsgrundlage
- § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zu-lassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung ist bei dem für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorzunehmen.
Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.