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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
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Leistungsbeschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim