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Kinderschutzgesetz - Vorsorgeuntersuchungen
Leistungsbeschreibung
Das rheinlandpfälzische Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl, das am 21.03.2008 in Kraft getreten ist, soll das gelingende und gesunde Aufwachsen von Kindern unterstützen und das Kindeswohl sichern.
Im Kinderschutzgesetz ist geregelt, dass Sie frühzeitig zu den Untersuchungen U4 bis U9 eingeladen werden. Diese Aufgabe wurde dem Zentrum für Kindervorsorge der Universitätsklinik Homburg übertragen. Über dieses Zentrum bekommen Sie einen Rückmeldebogen. Bitte nehmen Sie diesen in die Arztpraxis mit, er wird dann automatisch weitergeleitet.
Sollte in einem bestimmten Zeitraum kein Rückmeldebogen in dem Zentrum für Kindervorsorge eintreffen, wird das Gesundheitsamt verständigt und nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um noch einmal für die Inanspruchnahme der Untersuchung zu werben. In Einzelfällen werden zuvor schriftlich angekündigte Hausbesuche durchgeführt, die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes weisen sich dabei aus und ein Betreten der Wohnung ist in der Regel nicht erforderlich.
Interessante Links:
Kindergesundheit-Info-Themen
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/
Kinder- und Jugendgesundheit (Info-Materialien der BzgA)
https://www.bzga.de/infomaterialien/kinder-und-jugendgesundheit/?addinfo=1