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Asyl - Krankenhilfe - Asylbewerberleistungsgesetz -
Leistungsbeschreibung
1. Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG
Prüfung und Zahlbarmachung der Abrechnungen der Arzt- und Medikamentenkosten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Apothekenrechenzentren.
Geltendmachung von Erstattungsansprüchen bei Krankenkassen bei Wechsel der Leistungsberechtigten in das System der GKV.
2. Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG
Anmeldung der Leistungsberechtigten bei den Krankenkassen nach Meldung durch die Delegationsnehmer.
Prüfung und Zahlbarmachung der Abrechnungen der Krankenkassen.
Abmeldung der Leistungsberechtigten bei Wechsel in das System der GKV bzw. bei sonstigen Abgängen.