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Bußgeldverfahren
Leistungsbeschreibung
Bußgeld
Bußgelder können in vielen Lebensbereichen als Sanktion eingesetzt werden, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Aufgabe der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim ist die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung ist zuständig für Verstöße aus vielen Rechtsgebieten, wie z.B. aus dem Abfallrecht, Baurecht, Waffenrecht, Lebensmittelrecht, Schulrecht, Naturschutzrecht, Tierschutz und viele mehr.
Bußgeldbescheid
Die Höhe der Buß- und Verwarnungsgelder richtet sich grundsätzlich nach der Bedeutung der begangenen Ordnungswidrigkeit und dem Grad der Vorwerfbarkeit.
Der Adressat eines Bußgeldbescheides kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich (auch per Fax), zu Protokoll („Niederschrift“) der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat oder als elektronisches Dokument über einen gesicherten Übermittlungsweg (§32 StPO i.V.m. § 110c Satz 1 OWiG) eingelegt werden.
Die Einspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei der Erlassbehörde eingegangen ist. Die Frist von zwei Wochen beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheides. Das Datum der Zustellung ist auf dem Umschlag der Postzustellungsurkunde eingetragen.Bei einem Einspruch prüft die Bußgeldstelle erneut die Sach- und Rechtslage. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt.
Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, werden neben der festgesetzten Geldbuße Verwaltungs-gebühren und Zustellgebühren fällig.
Verkehrsverstöße
Zum 1.1.2013 sind die Zuständigkeiten aus dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen, Alkohol- und Drogendelikten sowie Alkoholverbot für Fahranfänger von der Kreisverwaltung auf das Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz – Zentrale Bußgeldstelle Speyer – übergegangen.
Weiterführende Links:
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz : https://zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000
Parkverstöße
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (insb. Parkverstöße) sind die kommunalen Gebietskörperschaften im Landkreis Bad Dürkheim (Verbandsgemeinden, Städte) zuständig.
Bei Fragen zu „Knöllchen“ wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Verwaltung.