Bauüberwachung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.

    Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

    Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.

    Wegen der Einzelheiten siehe:

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenHerr Burkard
    Bad DürkheimHerr Bantle
    BattenbergHerr Burkard
    BissersheimHerr Burkard
    BobenheimHerr Burkard
    BockenheimHerr Burkard
    CarlsbergHerr Burkard
    DackenheimHerr Bantle
    DeidesheimHerr Bantle
    DirmsteinHerr Burkard
    EbertsheimHerr Burkard
    EllerstadtHerr Hertel
    ElmsteinHerr Burkard
    ErpolzheimHerr Bantle
    EsthalHerr Burkard
    ForstHerr Bantle
    FrankeneckHerr Burkard
    FreinsheimHerr Bantle
    FriedelsheimHerr Bantle
    GerolsheimHerr Burkard
    GönnheimHerr Bantle
    GroßkarlbachFrau Burkard
    GrünstadtHerr Burkard
    HaßlochHerr Bantle
    HerxheimHerr Bantle
    HettenleidelheimHerr Burkard
    KallstadtHerr Bantle
    KindenheimHerr Burkard
    KirchheimHerr Burkard
    KleinkarlbachHerr Burkard
    LambrechtHerr Burkard
    LaumersheimHerr Burkard
    LindenbergHerr Burkard
    MeckenheimHerr Bantle
    MertesheimHerr Burkard
    NeidenfelsHerr Burkard
    NeuleiningenHerr Burkard
    NiederkirchenHerr Bantle
    ObersülzenHerr Burkard
    ObrigheimHerr Burkard
    QuirnheimHerr Burkard
    RuppertsbergHerr Bantle
    TiefenthalHerr Burkard
    WachenheimHerr Bantle
    WattenheimHerr Burkard
    WeidenthalHerr Burkard
    Weisenheim am BergHerr Bantle
    Weisenheim am SandHerr Bantle
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Den mit der Überprüfung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren.

    Dies betrifft:

    • Genehmigungen
    • Zulassungen
    • Prüfzeugnisse
    • Übereinstimmungserklärungen
    • Übereinstimmungszertifikate
    • Überwachungsnachweise
    • Befähigungsnachweise
    • Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten und Bauarten
    • Bautagebücher und
    • andere vorgeschriebene Aufzeichnungen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen die mit der Baugenehmigungsgebühr nicht abgegoltenen Kosten der Bauüberwachung, insbesondere für die Entnahme und Prüfung von Bauprodukten und Bauarten sowie für die Heranziehung sachverständiger Personen und Stellen, der Bauherrin oder dem Bauherrn zur Last.

  • Rechtsgrundlage