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Bauüberwachung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.
Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.
Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.
Wegen der Einzelheiten siehe:
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimBaubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen Herr Burkard Bad Dürkheim Herr Bantle Battenberg Herr Burkard Bissersheim Herr Burkard Bobenheim Herr Burkard Bockenheim Herr Burkard Carlsberg Herr Burkard Dackenheim Herr Bantle Deidesheim Herr Bantle Dirmstein Herr Burkard Ebertsheim Herr Burkard Ellerstadt Herr Hertel Elmstein Herr Burkard Erpolzheim Herr Bantle Esthal Herr Burkard Forst Herr Bantle Frankeneck Herr Burkard Freinsheim Herr Bantle Friedelsheim Herr Bantle Gerolsheim Herr Burkard Gönnheim Herr Bantle Großkarlbach Frau Burkard Grünstadt Herr Burkard Haßloch Herr Bantle Herxheim Herr Bantle Hettenleidelheim Herr Burkard Kallstadt Herr Bantle Kindenheim Herr Burkard Kirchheim Herr Burkard Kleinkarlbach Herr Burkard Lambrecht Herr Burkard Laumersheim Herr Burkard Lindenberg Herr Burkard Meckenheim Herr Bantle Mertesheim Herr Burkard Neidenfels Herr Burkard Neuleiningen Herr Burkard Niederkirchen Herr Bantle Obersülzen Herr Burkard Obrigheim Herr Burkard Quirnheim Herr Burkard Ruppertsberg Herr Bantle Tiefenthal Herr Burkard Wachenheim Herr Bantle Wattenheim Herr Burkard Weidenthal Herr Burkard Weisenheim am Berg Herr Bantle Weisenheim am Sand Herr Bantle Welche Unterlagen werden benötigt?
Den mit der Überprüfung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren.
Dies betrifft:
- Genehmigungen
- Zulassungen
- Prüfzeugnisse
- Übereinstimmungserklärungen
- Übereinstimmungszertifikate
- Überwachungsnachweise
- Befähigungsnachweise
- Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten und Bauarten
- Bautagebücher und
- andere vorgeschriebene Aufzeichnungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen die mit der Baugenehmigungsgebühr nicht abgegoltenen Kosten der Bauüberwachung, insbesondere für die Entnahme und Prüfung von Bauprodukten und Bauarten sowie für die Heranziehung sachverständiger Personen und Stellen, der Bauherrin oder dem Bauherrn zur Last.
Rechtsgrundlage