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Schulgebäude - Außerschulische Nutzung
Leistungsbeschreibung
Die Beantragung zur außerschulischen Nutzung der Schulen und Sporthallen in der Trägerschaft des Kreises ist über die jeweilige Schule zu beantragen.
Anfragen zu wöchentlichen Trainingszeiten / Regelbelegungen sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Verbandsgemeinde-/Gemeinde- oder Stadtverwaltung vor Ort ab, da dort die Hallenbelegungspläne (halb-)jährlich erstellt werden.
Satzung außerschulische Benutzung mit Unterschrift Dez_2019.pdf