Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    • Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreis eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.
    • Wenn Sie Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel Nichtidentifizierung einer Vertragspartei) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
       Ihr Hinweis kann zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beitragen.
    • Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß Meldepflicht und Verordnungsermächtigung im Geldwäschegesetz. Sie müssen in diesem Fall Ihren Verdachtsfall bei der FIU melden. Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Hinweise - auch anonym - zu Verstößen gegen das Geldwäschegesetz können abgegeben werden:

    • per Post:

          Kreisverwaltung Bad Dürkheim

          Abteilung 3 Ref. 30

          Philipp-Fauth-Straße 11

          67098 Bad Dürkheim

    • Per E-Mail:

           geld@kreis-bad-duerkheim.de

    • Per Telefon:

          06322-961-3008 oder -3004

    Verdachtsmeldungen sind in elektronischer Form an https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.htmle zu übermitteln

    Alle Verpflichteten müssen sich bei der FIU elektronisch registrieren (ab Januar 2024 Pflicht!)


  • Teaser

    Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel:  Nichtidentifizierung einer Vertragspartei) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

  • Verfahrensablauf

    Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz  können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden.

    Schriftlicher Ablauf:

    • Sie verfassen eine schriftliche Meldung über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Falls vorhanden fügen Sie Beweise an.
    • Wichtig: Ihre Meldung können Sie in jedem Fall anonym abgeben.
    • Im nächsten Schritt müssen Sie die zuständige Stelle ausfindig machen, beispielsweise durch die Service Portale der Bundesländer. Die Meldung kann per Post, per E-Mail (über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail Adresse mit sofortiger Löschung), per Fax, telefonisch oder über einen Anwalt eingereicht werden. Nach Eingang prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise.
    • Falls Kontaktdaten von Ihnen vorhanden sind und die zuständige Stelle Rückfragen hat, kann eine Rücksprache zu Ihrer Meldung erfolgen.
    • Im Fall einer anonymen Übermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Kontaktaufnahme.
    • Sofern die Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgt.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Kontakt:

    geld@kreis-bad-duerkheim.de 

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die Zuständigkeit obliegt für:

    Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt: Örtlich zuständige Kreisverwaltung als Kreisordnungsbehörde

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit ist für die Hinweis gebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
     

  • Rechtsgrundlage

    § 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)

    www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html