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Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Teaser
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Voraussetzungen
- mindestens 15 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- abgeschlossene Unfallversicherung
- gezahlte Prüfungsgebühr
- abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
- gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
- Nachweis einer Unfallversicherung
- Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
- Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (Kann am Prüfungstag nachgereicht werden.)
- gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde oder bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie die jagdliche Ausbildung absolviert haben.