Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

  • Teaser

    Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

  • Voraussetzungen

    • mindestens 15 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • abgeschlossene Unfallversicherung
    • gezahlte Prüfungsgebühr
    • abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
    • gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweis
    • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
    • Nachweis einer Unfallversicherung
    • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
    • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (Kann am Prüfungstag nachgereicht werden.)
    • gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)
  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Frist.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja


An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde oder bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie die jagdliche Ausbildung absolviert haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende