Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

    Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. 

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.  

    Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

  • Teaser

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. 

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    - aktuelles biometrisches Passbild

    - Ausweisdokument

    - aktueller Führerschein

    - Diebstahlanzeige der Polizei

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach einem Diebstahl beantragen.

    Antragsfrist: 7 Werktage

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende