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Fahrerlaubnis: Antrag auf Anerkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis nach vorheriger Aberkennung wieder Gebrauch zu machen
Leistungsbeschreibung
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde (= gleichbedeutend mit der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen), kann das Recht auf Antrag wieder erteilt werden, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.
Zuständige Stelle
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Voraussetzungen
persönliches Erscheinen bei Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweispapiere
- ausländischer Führerschein
- Führungszeugnis (bei der zuständigen Gemeindeverwaltung vorab zu beantragen)
Welche Gebühren fallen an?
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Rechtsgrundlage
§ 28 Abs. 5 FeV,
§ 29 Abs. 4 FeV
§ 2 StVG