Europäische Union (EU-Erweiterung)

  • Leistungsbeschreibung

    Mit Wirkung vom 01.05.2004 traten die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik der Europäischen Union (EU) bei. Zum 01.01.2007 erfolgten die Beitritte von Bulgarien und Rumänien; zum 01.07.2013 Kroatien.

    Mit dem Beitritt behalten die bisher ausgestellten Aufenthaltstitel bereits hier lebender Staatsangehöriger aus den Beitrittsstaaten ihre Gültigkeit. Seit dem 28.01.2013 werden keine Freizügigkeitsbescheinigungen mehr ausgestellt.

    Hinweise zum Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung (pdf-Datei)

    Bezüglich der Frage, ob ein Zugang zum Arbeitsmarkt möglich ist, gibt die Arbeitsverwaltung nähere Informationen.

    Die Bundesministerien sowie die Bundesagentur für Arbeit haben auf ihren Internetseiten weitergehende Informationen zum EU-Beitritt veröffentlicht.

     

    Links: