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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimZum 01.09.2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Die Aufenthaltstitel werden künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Dieser enthält neben Fingerabdrücken, ein biometrisches Lichtbild, Ihre Unterschrift und Ihre Anschrift. Mit dem eAT ist zukünftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen Personalausweis) über einen PIN gegeben.
Der eAt wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörigen von EU-Bürgern die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich zusätzliche Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen.
Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.In der Praxis bedeutet dies, dass folglich längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und die persönliche Vorsprache des Antragstellers (ab 6 Jahre) zwingend erforderlich ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrag in Zukunft mind. 2 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen.
Informationsbrief zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Pdf-Datei)
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel für Arbeitgeber
Flyer in verschiedenen Sprachen zum eAT:
Flyer des Bundesministeriums in verschiedenen Sprachen (externer Link)
Verfahrensablauf
Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren ) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimEinheitliches Antragsformular Aufenthaltstitel (ausfüllbares pdf-Dokument)
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Manuela Baum
- Frau Katrin Brandenburg
- Frau Caterina Iaquinta
- Frau Selina Klemm
- Frau Lea Kunz
- Frau Julia SprengerStellv. Abteilungsleiterin; Referatsleitung Ref. 31