Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Sollte Ihr vorheriger Führerschein nicht durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim ausgestellt worden sein, werden Ihre Fahrerlaubnisdaten erst bei der vorherigen Fahrerlaubnisbehörde abgefragt. Es kann Ihnen in diesem Falle ggf. bei der Terminvorsprache kein vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis ausgehändigt werden. Sie erhalten sodann den Kartenführerschein nach Erstellung durch die Bundesdruckerei.


  • Welche Gebühren fallen an?

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende