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Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
- Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind
Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimSollten Sie derzeit noch keinen EU- Kartenführerschein besitzen, ist vorab ein Kartenführerschein zu beantragen. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise unter den entsprechenden Leistungen, insbesondere bezüglich erforderlicher Unterlagen zur Antragstellung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim- Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild
- gültiger Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimDie anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.