Trinkwasseruntersuchung

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  • Leistungsbeschreibung

    Das Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung wird, auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung, regelmäßig amtlich überwacht und in dafür zertifizierten Trinkwasserlabors analysiert.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Trinkwasser – "Wasser für den menschlichen Gebrauch"

    Weltweit hat etwa jeder fünfte Mensch keinen Zugang zu ausreichendem und sauberem Trinkwasser. 80% aller Krankheiten in den Entwicklungsländern und die hohe Kindersterblichkeit sind auf hygienisch nicht einwandfreies Wasser zurückzuführen.

    Trinkwasser ist also unser "Lebensmittel Nr. 1", das nicht gesundheitsgefährdend sein darf. Für das Gesundheitsamt ist die Überwachung der Trinkwasserversorgung auf einwandfreie Wasserqualität deshalb eine der wichtigsten Aufgaben des vorbeugenden Gesundheitsschutzes.

    Über 99 Prozent aller Haushalte in Neustadt/Weinstraße und im Landkreis Bad Dürkheim beziehen ihr Trinkwasser über das öffentliche Versorgungsnetz. 13 Wasserwerke sichern die Versorgung im Kreisgebiet, für die Stadtwerke Neustadt GmbH sind es fünf Wasserwerke, die das Rohwasser fördern, aufbereiten und über Leitungsrohre im Versorgungsnetz bis an den jeweiligen Hausanschluss weiter geben. Nach der Trinkwasser-Verordnung dürfen im Rahmen der Aufbereitung dem Rohwasser je nach Beschaffenheit verschiedene – gesundheitlich unbedenkliche - Zusatzstoffe beigefügt werden. Die Werke sind verpflichtet, diese Stoffe in den örtlichen Medien zu veröffentlichen.

    Wenn bestimmte Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten werden, müssen die Kunden und das Gesundheitsamt sofort informiert werden. Die Trinkwasserqualität sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden zusätzlich laufend durch das Gesundheitsamt überwacht, u. a. durch eigene Probenahme des aufbereiteten Trinkwassers durch die Hygieneinspektoren.

    Ab dem Jahr 2003 gelten noch weiter verschärfte Qualitätsanforderungen. So müssen die Vorgaben der überarbeiteten Trinkwasserverordnung nun nicht nur im Wasserwerk, sondern auch an der Übergabestelle zur Hausinstallation des Verbrauchers erfüllt sein.
    Alles für den menschlichen Gebrauch bestimmte Wasser, also auch z. B. Duschwasser, muss nun den strengen Gütekriterien entsprechen.

    Weit unter 1% aller Haushalte bei uns nutzt Wasser aus eigenen Brunnen für Trinkwasserzwecke. Sie sind vor allem im ländlichen Bereich (landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe) und im Pfälzerwald anzutreffen und müssen selbst sicherstellen, dass ihr Trinkwasser den strengen Vorschriften der deutschen Trinkwasser-Verordnung entspricht. Weil nicht jedes klare Wasser auch wirklich sauber ist, birgt die Versorgung über private Hausbrunnen gesundheitliche Risiken. Deshalb sind auch für Einzel- und Eigenwasserversorger regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.

    Brauchwasser

    Seit einigen Jahren werden im privaten und öffentlichen Bereich neben der üblichen Trinkwasserversorgung zunehmend mehr Brauchwasseranlagen installiert, die z. B. über Dachablaufwasser, das in Zisternen zwischengespeichert wird, gespeist werden.
    Alle Zapfstellen, an denen Brauchwasser entnommen werden kann, müssen mit Hinweisschildern "Kein Trinkwasser" gekennzeichnet sein.

    Dennoch birgt eine solche "doppelte Wasserversorgung" die Gefahr in sich, dass z.B. Kinder dieses Wasser trinken oder dass bei unsachgemäßer Installation oder Handhabung im Brauchwasser vorhandene Keime in das öffentliche Trinkwassernetz gelangen und dort zu einer Verkeimung führen können.

    Aus diesem Grund ist jede Leitungsverbindung zwischen dem Trink- und dem Brauchwassernetz untersagt. Zur Ausführung der Installation und zur Handhabung von Brauchwasseranlagen gibt es fachliche Ausführungen, die den Installationsfirmen bekannt sind.

    Solche Anlagen müssen dem Gesundheitsamt vom Unternehmer oder sonstigen Inhaber bereits bei Inbetriebnahme angezeigt werden. Soweit sie schon betrieben werden, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten.

    Haben Sie Fragen hierzu?
    Unsere Hygienekontrolleurinnen / Hygienekontrolleure stehen Ihnen gerne zu entsprechenden Auskünften zu Verfügung.

  • Verfahrensablauf

    • Die Kontrollen und Analysen werden vom Trinkwasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt bzw. von ihm beauftragt sowie vom Gesundheitsamt, welches für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung verantwortlich ist.
    • Die Trinkwasserproben werden regelmäßig in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen genommen, an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz und in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
    • Das Gesundheitsamt ist die zuständige Überwachungsbehörde und entscheidet im Einzelfall, wie bei Nichteinhalten eines Grenzwertes zu verfahren ist. Fachliche Unterstützung erhält es dabei vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Unterstützende Institutionen

    Allgemeine Informationen rund um das Trinkwasser erhalten Sie z.B. auch beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
    Eine Liste mit in Rheinland-Pfalz zugelassenen Trinkwasseruntersuchungslabors findet sich auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes.
    Labore, die ihre Zulassung in einem anderen Bundesland bekommen haben, dürfen auch in Rheinland-Pfalz entsprechende Trinkwasseruntersuchungen vornehmen.