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Baugenehmigungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Die Zulässigkeit von Gebäuden und die Anforderungen an diese sind in zahlreichen Vorschriften festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung, die Garagenverordnung oder andere Verordnungen. Es gehören auch Bebauungspläne und örtliche Satzungen dazu, ebenso einzuhaltende DIN-Vorschriften.
Verschiedene Wohngebäude sind in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei. Hier ist der Bauherr allein für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen dem Freistellungs- und dem Baugenehmigungsverfahren. Bauanträge (Formulare und Anträge) für Vorhaben, die im Freistellungsverfahren zu behandeln sind, werden auch als solche beschieden. Bei allen anderen Vorhaben wird in einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsicht geprüft, ob die Planung bau- und baunebenrechtlichen Vorschriften entspricht.
Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind zum Beispiel:- Sind die Antragsunterlagen vollständig und mängelfrei?
- Verstößt das Vorhaben gegen öffentliches Recht?
- Sind umfangreichere Untersuchungen, etwa bei Altlastenverdacht, erforderlich?
- Müssen Erschließungs- oder Stellplatzfragen vertraglich geregelt werden?
- Muss die Statik geprüft werden und wie lange dauert dies?
Zeitlicher Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
Ziel der Gesetzgebung ist es, die bauaufsichtlichen Verfahren möglichst schnell und für den Bürger verständlich durchzuführen. Seit einiger Zeit sind in der Landesbauordnung detaillierte Festlegungen enthalten, wie ein Bauantrag von den Behörden zu behandeln ist. Innerhalb von 10 Werktagen hat die Bauaufsichtsbehörde zu prüfen,
- ob der Antrag vollständig ist,
- andere Behörden oder Stellen zu beteiligen sind und
- ob sachverständige Personen hinzuziehen sind.
Der Antragsteller erhält eine schriftliche Eingangsbestätigung, in der er gegebenenfalls aufgefordert wird, weitere Exemplare des Antrages nachzureichen, wenn dies für die gleichzeitige Beteiligung mehrerer Stellen erforderlich ist. Im Interesse eines zügigen Verfahrens sollten Sie einer solchen Nachforderung möglichst umgehend nachkommen. Eine Verpflichtung hierzu besteht Ihrerseits nicht.
Unvollständige oder nicht prüffähige Anträge werden gebührenpflichtig nach Verwaltungsaufwand zurückgewiesen.Planungshoheit der Gemeinde
Vor der Erteilung von Baugenehmigungen für Vorhaben, die nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB), werden diese von der jeweiligen Ortsgemeinde zur Prüfung der Frage des Einvernehmens vorgelegt, welches grundsätzlich erforderlich ist.
Formulare / Anträge
Auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare zur Einreichung eines Bauantrags
https://fm.rlp.de/service/vordruckeBaubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen Frau van der Hoofd Bad Dürkheim Frau Wolf Battenberg Frau van der Hoofd Bissersheim Frau van der Hoofd Bobenheim Herr Luffy Bockenheim Frau van der Hoofd Carlsberg Herr Luffy Dackenheim Herr Luffy Deidesheim Frau Hoffmann Dirmstein Frau van der Hoofd Ebertsheim Frau van der Hoofd Ellerstadt Frau Hoffmann Elmstein Herr Hoock Erpolzheim Herr Luffy Esthal Herr Hoock Forst Frau Hoffmann Frankeneck Herr Hoock Freinsheim Herr Luffy Friedelsheim Frau Hoffmann Gerolsheim Frau van der Hoofd Gönnheim Frau Hoffmann Großkarlbach Frau van der Hoofd Grünstadt Herr Hoock Haßloch Frau Wolf Herxheim Herr Luffy Hettenleidelheim Herr Luffy Kallstadt Herr Luffy Kindenheim Frau van der Hoofd Kirchheim Frau van der Hoofd Kleinkarlbach Frau van der Hoofd Lambrecht Herr Hoock Laumersheim Frau van der Hoofd Lindenberg Herr Hoock Meckenheim Frau Hoffmann Mertesheim Frau van der Hoofd Neidenfels Herr Hoock Neuleiningen Frau van der Hoofd Niederkirchen Frau Hoffmann Obersülzen Frau van der Hoofd Obrigheim Frau van der Hoofd Quirnheim Frau van der Hoofd Ruppertsberg Frau Hoffmann Tiefenthal Frau van der Hoofd Wachenheim Frau Hoffmann Wattenheim Herr Luffy Weidenthal Herr Hoock Weisenheim am Berg Herr Luffy Weisenheim am Sand Herr Luffy Anträge / Formulare