Baugenehmigungsverfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zulässigkeit von Gebäuden und die Anforderungen an diese sind in zahlreichen Vorschriften festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung, die Garagenverordnung oder andere Verordnungen. Es gehören auch Bebauungspläne und örtliche Satzungen dazu, ebenso einzuhaltende DIN-Vorschriften.

    Verschiedene Wohngebäude sind in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei. Hier ist der Bauherr allein für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen dem Freistellungs- und dem Baugenehmigungsverfahren. Bauanträge (Formulare und Anträge) für Vorhaben, die im Freistellungsverfahren zu behandeln sind, werden auch als solche beschieden. Bei allen anderen Vorhaben wird in einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsicht geprüft, ob die Planung bau- und baunebenrechtlichen Vorschriften entspricht.

    Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind zum Beispiel:

    • Sind die Antragsunterlagen vollständig und mängelfrei?
    • Verstößt das Vorhaben gegen öffentliches Recht?
    • Sind umfangreichere Untersuchungen, etwa bei Altlastenverdacht, erforderlich?
    • Müssen Erschließungs- oder Stellplatzfragen vertraglich geregelt werden?
    • Muss die Statik geprüft werden und wie lange dauert dies?

    Zeitlicher Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens 

    Ziel der Gesetzgebung ist es, die bauaufsichtlichen Verfahren möglichst schnell und für den Bürger verständlich durchzuführen. Seit einiger Zeit sind in der Landesbauordnung detaillierte Festlegungen enthalten, wie ein Bauantrag von den Behörden zu behandeln ist. Innerhalb von 10 Werktagen hat die Bauaufsichtsbehörde zu prüfen,

    • ob der Antrag vollständig ist,
    • andere Behörden oder Stellen zu beteiligen sind und
    • ob sachverständige Personen hinzuziehen sind.

    Der Antragsteller erhält eine schriftliche Eingangsbestätigung, in der er gegebenenfalls aufgefordert wird, weitere Exemplare des Antrages nachzureichen, wenn dies für die gleichzeitige Beteiligung mehrerer Stellen erforderlich ist. Im Interesse eines zügigen Verfahrens sollten Sie einer solchen Nachforderung möglichst umgehend nachkommen. Eine Verpflichtung hierzu besteht Ihrerseits nicht.

    Unvollständige oder nicht prüffähige Anträge werden gebührenpflichtig nach Verwaltungsaufwand zurückgewiesen.

    Planungshoheit der Gemeinde 

    Vor der Erteilung von Baugenehmigungen für Vorhaben, die nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB), werden diese von der jeweiligen Ortsgemeinde zur Prüfung der Frage des Einvernehmens vorgelegt, welches grundsätzlich erforderlich ist.

    Formulare / Anträge

    Auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare zur Einreichung eines Bauantrags
    https://fm.rlp.de/service/vordrucke

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenFrau van der Hoofd
    Bad DürkheimFrau Wolf
    BattenbergFrau van der Hoofd
    BissersheimFrau van der Hoofd
    BobenheimHerr Luffy
    BockenheimFrau van der Hoofd
    CarlsbergHerr Luffy
    DackenheimHerr Luffy
    DeidesheimFrau Hoffmann
    DirmsteinFrau van der Hoofd
    EbertsheimFrau van der Hoofd
    EllerstadtFrau Hoffmann
    ElmsteinHerr Hoock
    ErpolzheimHerr Luffy
    EsthalHerr Hoock
    ForstFrau Hoffmann
    FrankeneckHerr Hoock
    FreinsheimHerr Luffy
    FriedelsheimFrau Hoffmann
    GerolsheimFrau van der Hoofd
    GönnheimFrau Hoffmann
    GroßkarlbachFrau van der Hoofd
    GrünstadtHerr Hoock
    HaßlochFrau Wolf
    HerxheimHerr Luffy
    HettenleidelheimHerr Luffy
    KallstadtHerr Luffy
    KindenheimFrau van der Hoofd
    KirchheimFrau van der Hoofd
    KleinkarlbachFrau van der Hoofd
    LambrechtHerr Hoock
    LaumersheimFrau van der Hoofd
    LindenbergHerr Hoock
    MeckenheimFrau Hoffmann
    MertesheimFrau van der Hoofd
    NeidenfelsHerr Hoock
    NeuleiningenFrau van der Hoofd
    NiederkirchenFrau Hoffmann
    ObersülzenFrau van der Hoofd
    ObrigheimFrau van der Hoofd
    QuirnheimFrau van der Hoofd
    RuppertsbergFrau Hoffmann
    TiefenthalFrau van der Hoofd
    WachenheimFrau Hoffmann
    WattenheimHerr Luffy
    WeidenthalHerr Hoock
    Weisenheim am BergHerr Luffy
    Weisenheim am SandHerr Luffy
  • Anträge / Formulare