Lebensmittelüberwachung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim ist für den Vollzug des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und der einschlägigen europäischen Bundes- und Landesvorschriften zuständig. Bei Fragen zur Lebensmittelhygiene, zur Lebensmittelproduktion und zum Lebensmittelvertrieb stehen Ihnen der zuständige Tierarzt sowie die Lebensmittelkontrolleure gerne zur Verfügung. Sie kontrollieren alle Inverkehrbringer von Lebensmitteln und Bedarfsgegenstände.

    Es werden routinemäßig Proben entnommen und an die Institute des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz in Koblenz, Speyer, Mainz, Trier und Landau zur Untersuchung weitergeleitet. Die Probenentnahmen erfolgen auf allen Stufen der Produktion und des Handels, auch in der landwirtschaftlichen Urproduktion. Neben Täuschungsdelikten durch eine mangelhafte Kennzeichnung wird insbesondere auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel geachtet.

    Neben den Planproben werden im Rahmen von Beschwerden über Betriebe, nach gesundheitlichen Störungen und auf Grund anderer Hinweise, außerplanmäßige Proben entnommen. Sie werden in den Untersuchungsämtern beschleunigt bearbeitet, damit die Lebensmittelüberwachungsbehörden die erforderlichen Schritte zügig veranlassen können.

    Allgemeine Beschreibung

    In Deutschland sind die Länder verantwortlich für die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und regeln deren Organisation.

    Obere Landesbehörde für die Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz ist das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

    Die 24 Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der 12 kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sind die sogenannten Vollzugsbehörden. Bei den Kreisverwaltungen werden die vor-Ort-Tätigkeiten in der Regel durch die Abteilungen für "Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen", bei den Stadtverwaltungen durch die Ordnungsämter wahrgenommen.

    In Rheinland-Pfalz nehmen mehr als 100 Lebensmittelkontrolleure und etwa 50 Tierärzte die entsprechenden Aufgaben wahr. In bestimmten Fällen beteiligen sich auch Sachverständige des Landesuntersuchungsamtes an Überwachungsmaßnahmen.