Einbürgerung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
    •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
    •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
    •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
    •  Ausreichende Deutschkenntnisse
    •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
    •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim



    Logo Einbürgerung

    Sagen Sie „Ja“ zur Einbürgerung

    Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bad Dürkheim,

    mehr als 140.000 Menschen wohnen in unserem Landkreis. Davon besitzen rund 12.000 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele von Ihnen leben schon einige Jahre in Deutschland und sind schon längst Rheinland-Pfälzer. Sie haben unser Land mitgeprägt und mitgestaltet. Ich hoffe, Sie haben in unserem Landkreis Ihre zweite Heimat gefunden, in der Sie sich wohl fühlen und Ihre Zukunft sehen.

    Ich möchte Sie ausdrücklich ermuntern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen.

    Auch würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für die Einbürgerung entscheiden würden und ich Sie bei einer der nächsten Einbürgerungsfeiern begrüßen dürfte.

    Nutzen Sie die Gelegenheit und sagen Sie   Ja zur Einbürgerung!

    Ihr Hans-Ulrich Ihlenfeld
    Landrat des Landkreises Bad Dürkheim

    Welche Vorteile verschafft mir die deutsche Staatsangehörigkeit? 

    Eine Einbürgerung bringt Ihnen viele Vorteile:

    • Das Recht zu wählen und sich wählen zu lassen (aktives und passives Wahlrecht) bei Kommunal-, Landtags-,
      Bundestags– und Europawahlen
    • Die uneingeschränkte Berufswahl, ein freies Niederlassungsrecht (z.B. Ärzte) und das Recht der GewerbefreiheitVisafreie Einreise in viele Länder und Schutz im Ausland durch deutsche Auslandsvertretungen
    • Meist erleichterte Nachzugsmöglichkeiten für Familienangehörige
    • Die freie Wahl des Aufenthalts und des Wohnsitzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen Ländern der  Europäischen Union

    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? 

    Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, kann eventuell eine Ausnahmeregelung in Betracht kommen oder eine Einbürgerung nach anderen Vorschriften möglich sein. Lassen Sie sich davon bitte nicht abschrecken sondern nutzen Sie unser unverbindliches und kostenloses Beratungsangebot.
    • Sie haben seit 8 Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Verkürzungen sind z.B. möglich bei erfolgreich abgeschlossenem Integrationskurs oder besonderen Integrationsleistungen
    • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein
      unbefristetes Aufenthaltsrecht
      - eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
      - oder sind freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder Schweizer bzw. dessen Familienangehöriger
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bestreiten
    • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ausnahme: Siehe „Möglichkeiten zur doppelten Staatsangehörigkeit“
    • Sie sind bisher wegen keiner Straftat verurteilt worden bzw. es wird nicht wegen einer Straftat gegen Sie ermittelt
    • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

    Möglichkeiten zur doppelten Staatsangehörigkeit 

    Das Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt in einigen Fällen die Einbürgerung unter Mehrstaatigkeit

    Hier die wichtigsten Personengruppen:

    • Asylberechtigte und Flüchtlinge mit einem Reiseausweis der Genfer Konventionen
    • Bürger eines EU-Staates (wenn Ihr Herkunftsstaat die Mehrstaatigkeit ebenfalls zulässt) und der Schweiz
    • Ein Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftsstaates ist nicht erreichbar (z.B. Thailand, Tunesien, Irak, Kuba, Nigeria)
    • Die staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften ihres Herkunftsstaates sehen ein Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit nicht vor (z.B. Brasilien, Mexiko, Dom. Rep.)
    • Für Personen ab 60 Jahren, bei Erfüllung versch. Voraussetzungen: u.a. Entlassungsverfahren ist unzumutbar, Vorliegen einer besonderen Härte etc. (Neuregelung  seit Juli 2017)

    Wie kann ich die Einbürgerung beantragen ?

    Wenn wir Ihr Interesse an einer Einbürgerung geweckt haben, freuen wir uns, Sie persönlich und individuell beraten zu können.

    Das Antragsformular sowie nähere Informationen erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

    Welche Gebühren fallen bei einer Einbürgerung an?

    Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt

    Pro Erwachsener                                    € 255,-

    Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen,
    wenn sie mit den Eltern bzw. einem Elternteil
    eingebürgert werden                                € 51,-

    Darüber hinaus sollten Sie berücksichtigen, dass weitere Gebühren für die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen können. Über die Höhe der Entlassungsgebühr informiert Sie Ihre Auslandsvertretung.


    Kontaktdaten des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Bad Dürkheim
     

    • Vorsitzende des Beirates: Andrea Scheuermann, Erpolzheim
                                             
    • Mitglied des Beirates:   Anna Breier, Bad Dürkheim, Tel.: 06322-63868, Email: familiebreier@gmail.com

    Hier steht Ihnen der
    Informationsflyer des Landkreises Bad Dürkheim (pdf-Datei)
    zur Verfügung.

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    Weitere Informatioen und Antworten zur Einbürgerung finden Sie unter

    MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, KULTUR UND INTEGRATION RHEINLAND-PFALZ

    Hinweise über das Einbürgerungsverfahren finden Sie unter

    Verwaltungsdurchklick der Metropolregion Rhein-Neckar

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

  • Rechtsgrundlage

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

  • Anträge / Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.