Jagdschein erstmalig beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

    Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Näheres zu den angebotenen Lehrgängen kann erfragt werden beim Kreisjagdmeister bzw. beim stellvertretenden Kreisjagdmeister.

    Kreisjagdmeister stv. Kreisjagdmeister

    Herr
    Karl Mang
    Neugasse 30
    67271 Kindenheim
    Telefon priv.: 06359/4542

    Herr
    Karl Hauck
    Bögnerweg 12
    67435 Neustadt/Weinstraße
    Telefon priv.: 06321/68892
    E-Mail: biggi.charly@gmx.de

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung), bzw.
    • früher gelöster Jagdschein oder,
    • Bescheinigung einer unteren Jagdbehörde, dass der Bewerberin oder dem Bewerber bereits ein Jagdschein erteilt war,
    • Lichtbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung) 
    • Nachweis des Bestehens einer Prüfung mit dem Prüfungsfach „Jagd“ im Zuge einer vorgeschriebenen Ausbildung für den Forstdienst oder Nachweis einer bestandenen Revierjägerprüfung,
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden

    Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden eine Gebühr nach dem jeweilig gültigen besonderen Gebührenverzeichnis und eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Jagdscheinantrag.pdf

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der gültige Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdbezirks, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung einer jagdausübungsberechtigten Person.

    Weitere Informationen zum Jagdschein finden Sie hier: