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Betreuungsbehörde - örtlich -
Leistungsbeschreibung
Betreuungsbehörde - örtlich -
Die örtliche Betreuungsbehörde
Am 01. Januar 1992 trat das Betreuungsrecht in Kraft. Es löste das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene ab. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Entmündigung, die oftmals zu einer weitreichenden Entrechtung der Betroffenen führte, wurde aufgehoben und durch die Betreuung ersetzt. Mittlerweile wurde das Betreuungsrecht mehrmals verändert und angepasst.
Betreuung meint in diesem Zusammenhang keine Pflege und Versorgung, sondern die rechtliche Vertretung von Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln. Die Betreuung wird nur für den Aufgabenkreis eingerichtet, die der Betreute aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr selbst erledigen kann.
Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim ist Anlaufstelle für viele Angelegenheiten die im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung stehen. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde sind im Betreuungsbehördengesetz (BtBG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), geregelt.
Zu den Aufgaben gehört insbesondere:
- Beratung zu allen Fragen der rechtlichen Betreuung
- Beratung, Unterstützung und Fortbildung von Betreuern, Vollmachtnehmern
- Gewinnung von Betreuern
- Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen
- Unterstützung des Betreuungsgerichts z.B. bei der Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren
- Information über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
- Öffentlichkeitsarbeit
Wenn
- Sie als gerichtlich bestellter Betreuer oder als Bevollmächtigter für einen Angehörigen oder einen anderen hilfebedürftigen Menschen tätig sind, und mit Angelegenheiten konfrontiert werden, für deren Erledigung Sie Rat und Unterstützung brauchen,
- Sie allgemeine Informationen über die Errichtung einer Betreuung möchten,
- Sie selbst Interesse daran haben, sich ehrenamtlich zu engagieren und die Betreuung für einen Menschen zu übernehmen,
- Sie sich über Vorsorgemöglichkeiten wie z. B. Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung usw. informieren wollen,
dann wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner.