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Betreuungsgericht
Leistungsbeschreibung
Aufgaben und Zuständigkeiten
Als Betreuer werden Sie immer wieder mit dem Betreuungsgericht zu tun haben. Sie finden dort kompetente Ansprechpartner für all Ihre Fragen zum Betreuungsrecht. Aufgaben der Betreuungsgerichte sind unter anderem:- Entgegennahme von Betreuungsanregungen, -anträgen von der hilfebedürftigen Person selbst, Angehörigen, Bekannten, Nachbarn usw.
- Bestellung von Betreuern
- Änderungen in der Betreuung, z. B.: Erweiterung, Reduzierung, Aufhebung,
- Genehmigungen im laufenden Betreuungsverfahren, z. B.:
Wohnungsauflösung, Vermögensverwaltung, freiheitsentziehende Maßnahmen, geschlossene Unterbringung
Auch Bevollmächtige im Rahmen einer Vorsorgevollmacht müssen sich in bestimmten Situationen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Z. B. bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Heimen, geschlossener Unterbringung, schwerwiegenden Heilbehandlungen und sog. Zwangsbehandlungen.
Je nach Anliegen ist für Sie der Rechtspfleger oder der Richter zuständig.
Zuständigkeit des Rechtspflegers:
(beispielhaft)- die mündliche Unterrichtung und Einführung von Betreuern
- Beratung von Betreuern
- Aufsicht über den Betreuer, z. B die Rechnungslegung
- Genehmigung der Kündigung von Wohnraum
- Genehmigungen in der Vermögensverwaltung
- Bearbeitung von Anträgen zur Aufwandspauschale
Zuständigkeit des Richters:
Der Richter hat Entscheidungsbefugnis nicht nur bei den ihm vorbehaltenen Angelegenheiten, sondern auch in denen, die eigentlich vom Rechtspfleger entschieden werden können. Zu den Angelegenheiten, welche nur der Richter entscheiden kann, gehören:- Einholung von Sachverständigengutachten im Verfahren
- Bestellung eines Verfahrenspflegers, falls der Betreute nicht in der Lage ist am Verfahren selbst teilzunehmen
- Erlass von einstweiligen Anordnungen bei Eilbedürftigkeit
- Bestellung eines oder mehrere Betreuer
- Bestimmung der Aufgabenkreise welche dem Betreuer den Handlungsrahmen vorgeben, aber auch die Erweiterung bzw. Einschränkung der Aufgabenkreise
- Entlassung/Bestellung eines oder mehrerer Betreuer
- Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts, sowie dessen Erweiterung, Einschränkung und Aufhebung
- Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen, wie die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder unterbringungsähnlicher Maßnahmen, wie z. B. Bettgitter im Heimbereich (auch bei Vorsorgevollmachten!)
- Genehmigung von Zwangsbehandlungen (auch bei Vorsorgevollmachten!)
- Genehmigung der Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten
- die Aufhebung einer Betreuung
Immer wenn Sie unsicher sind, ob etwas einer Genehmigung bedarf, bzw. das Gericht eingeschaltet werden muss, hilft eine kurze Anfrage bei Ihrem Rechtspfleger. Wie bei der Betreuungsbehörde oder den Betreuungsvereinen wird man Sie gerne unterstützen.
Die für Sie in unserem Landkreis zuständigen Betreuungsgerichte sind je nach Wohnort des zu Betreuenden:Betreuungsgericht zuständig für Bad Dürkheim
Seebacher Str. 2
67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322/965-0
Fax: 06322/965-118Stadt Bad Dürkheim,
Verbandsgemeinden Deidesheim, Wachenheim, FreinsheimGrünstadt
Tiefenthaler Str. 8
67269 Grünstadt
Telefon: 06359/9351-0
Fax: 06359/9351-10Stadt Grünstadt,
Verbandsgemeinde LeiningerlandNeustadt
Robert-Stolz-Str. 20
67434 Neustadt
Telefon: 06321/401-1
Fax: 06321/401-291Stadt Neustadt,
Gemeinde Haßloch,
Verbandsgemeinde Lambrecht